Dr. Max Stadler

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Mittwoch, 8. Januar 2014

Max Stadler


Fortiter in re, suaviter in modo.

*23. März 1949 - † 12. Mai 2013

Antworten des Parlamentarischen Staatssekretärs

Entscheidung des UN-Antirassismus-Ausschusses im Fall Thilo Sarrazin (24.04.2013)

Begrenzung von Managergehältern (24.04.2013)

Begrenzung von Managervergütungen (17.04.2013)

Fristgerechte Umsetzung der EU zur Bekämpfung des Menschenhandels (17.04.2013)

Ermittlung einer ladungsfähigen Anschrift  (20.03.2013)

Erteilungspraxis des Europäischen Patenamts (20.03.2013)

Gesetzliche Deckelung von Managergehältern (20.30.2013)

Ermächtigung zum Einsatz von Quellen-TKÜ zur Strafverfolgung (27.02.2013)

Einsatz zur Quellen-TKÜ bei Strafverfolgung (27.02.2013)

Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern (27.02.2013)

Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern (27.02.2013)

Änderungen im Umwandlungsrecht anlässlich der Aktenrechtsnovelle (27.02.2013)

Änderungen im Umwandlungsrecht (27.02.2013)

Ermittlungsverfahren gegen Hartmut Hopp von Colonia Dignidad (20.02.2013)

Verlängerung des Zeitraums zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete (20.02.2013)

Wirksame Begrenzung missbräuchlicher Abmahnungen (20.02.2013)

Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken (20.02.2013)

Rechtsverletzungen in der Kulturwirtschaft  (20.02.2013)

Gesetzentwurf gegen Abmahnmissbrauch (20.02.2013)

Datenherausgabe an Ermittlungsbehörden der USA (12.12.2012)

Archiv: Antworten des Parlamentarischen Staatssekretärs (2012)
Archiv: Antworten des Parlamentarischen Staatssekretärs (2011)
Archiv: Antworten des Parlamentarischen Staatssekretärs (2010)
Archiv: Antworten des Parlamentarischen Staatssekretärs (2009)


Meine Schwerpunkte

Dr. Stadlers Schwerpunkte beziehen sich auf folgende Grundsätze seiner Alltagsarbeit:

* Innere Sicherheit und innere Liberalität
* Strafrecht und Strafprozessrecht
* Alle das Bundesministerium der Justiz betreffenden Themen
* Reform des Gesetzes über Untersuchungsausschüsse


Das Grundgesetz ist die freiheitlichste Verfassung, die Deutschland je hatte. Ziel liberaler Innenpolitik ist es, diesen freiheitlichen Gehalt des Grundgesetzes zu bewahren. Dabei tritt – gerade nach dem 11. September 2001 – immer wieder das klassische Spannungsfeld auf: Wie viele Eingriffsbefugnisse brauchen die staatlichen Organe, um die Sicherheit (und damit die Freiheit) zu schützen, aber ab wann schlägt ein Zuviel an Überwachung und Eingriffen in Unfreiheit um? Liberale sind aufgerufen, sich den einfachen Antworten von Populisten zu verweigern und differenzierte Lösungen zu versuchen.

Diese Grundsätze begleiten mich bei meiner Alltagsarbeit.

Seit meiner Berufung als Parlamentarischer Staatsekretär bei der Bundesministerin der Justiz kommen all Themen dieses Hauses dazu, also auch vermehrt Fragen aus dem Zivilrecht und Zivilprozessrecht sowie die Modernisierung des Datenschutzes und das große Zukunftsthema Internet und Recht.

Schließlich wird die Verzahnung von EU-Politik und nationaler Innen- und Rechtspolitik immer wichtiger.

Als aktiver Kommunalpolitiker interessieren mich besonders auch die Auswirkungen der Bundestagsentscheidungen auf die Kommunen, insbesondere die finanziellen Folgen.

Seit langem engagiere ich mich besonders für die gute deutsch-tschechische Nachbarschaft.


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