Dr. Max Stadler Reden (Bundesrat 11)


Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

Bundesrat - 888. Sitzung - 14. Oktober 2011


Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Drucksache 587/11, zu Drucksache 587/11)


Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Stadler (Bundesministerium der Justiz) abgegeben.

Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor.

Da die Anrufung des Vermittlungsausschusses aus mehreren Gründen empfohlen wird, frage ich zunächst, ob allgemein ein Vermittlungsverfahren gewünscht wird. Wer ist dafür? – Minderheit. Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss  n i c h t  angerufen.

Ich frage dann, wer dem Gesetz zuzustimmen wünscht. Bitte das Handzeichen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.

Besetzung der großen Straf- und Jugendkammer in der Hauptverhandlung

Bundesrat - 886. Sitzung - 23. September 2011

Entwurf eines Gesetzesüber die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammer in der Hauptverhandlung – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG (Drucksache 460/11)

Erklärung von Staatsminister Eckart von Klaeden (BK) zu Punkt 44 der Tagesordnung für Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Max Stadler (BMJ) gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll:

Das 1993 in Kraft getretene Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege hat den großen Straf- und Jugendkammern die Möglichkeit eröffnet, in geeigneten Fällen in reduzierter Besetzung mit zwei statt drei Berufsrichtern zu verhandeln.

Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung

Bundesrat - 886. Sitzung - 23. September 2011

Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung (Drucksache 485/11)

Amtierender Präsident Peter Harry Carstensen:
Das Wort hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Stadler (Bundesministerium der Justiz).

Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 7. Juli dieses Jahres hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung beschlossen. Kernstück des Gesetzes ist es, gegen die bislang unanfechtbaren Zurückweisungsbeschlüsse nach § 522 Absatz 2 ZPO ab einer Beschwer über 20 000 Euro die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einzuführen.

Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

Bundesrat - 885. Sitzung - 08. Juli 2011

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Drucksache 319/11)

Erklärung von Staatsminister Eckart von Klaeden (BK) zu Punkt 15 der Tagesordnung

Für Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Max Stadler (BMJ) gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll:

Bildliche Darstellungen von Kindesmissbrauch sind zutiefst verabscheuungswürdig; denn sie perpetuieren die Qual des erlittenen Missbrauchs und verletzen die Würde der Opfer erneut. Dies gilt in besonderem Maße für die Verbreitung solch widerwärtiger Darstellungen über das Internet. Die Bundesregierung ist der festen Überzeugung, dass solche Inhalte im Interesse eines bestmöglichen Opferschutzes schnellstmöglich an der Quelle gelöscht werden müssen.


Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs

Bundesrat - 883. Sitzung - 27. Mai 2011

Erklärung von Staatsminister Eckart von Klaeden (BK) zu Punkt 24 der Tagesordnung
Für Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Max Stadler (BMJ) gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll:

Anfang 2010 hat der damalige Rektor des Canisius-Kollegs die Öffentlichkeit über Missbrauchsfälle an seiner Schule informiert. Was zunächst wie das Problem in einer einzelnen Einrichtung aussah, nahm in den folgenden Wochen und Monaten Ausmaße an, die sich zuvor kaum jemand hätte vorstellen können. Immer deutlicher zeigten sich gravierende strukturelle Missstände in zahlreichen Institutionen, wo Fälle sexuellen Missbrauchs nicht verhindert und nicht angezeigt wurden.

Fortentwicklung des Emissionshandels

Bundesrat - 882. Sitzung - 15. April 2011

Erklärung von Parl. Staatssekretär Dr. Max Stadler (BMJ) zu Punkt 27 der Tagesordnung

Für Frau Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser (BMU) gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll:

Der Bundesrat befasst sich heute erstmals mit dem Entwurf der TEHG-Novelle, die den europäischen Emissionshandel für die Zeit ab 2013 in Deutschland auf den Weg bringt. Dieser Emissionshandel wird sich deutlich von dem Emissionshandel unterscheiden, den wir in den ersten beiden Handelsperioden von 2005 bis 2012 kennengelernt haben.

Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Bundesrat - 882. Sitzung - 15. April 2011

Ich erteile das Wort Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Stadler (Bundesministerium der Justiz).

Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der ersten Stufe der Insolvenzrechtsreform werden die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Sanierung notleidender Unternehmen entscheidend verbessert. Damit werden volkswirtschaftliche Werte erhalten und Arbeitsplätze gesichert. Das sind die Hauptziele dieses wichtigen Gesetzes. Dazu schlagen wir vor allem folgende Maßnahmen vor:

Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung

Bundesrat - 881. Sitzung - 18. März 2011

Erklärung zu Protokoll von Parl. Staatssekretär Dr. Max Stadler (BMJ)
zu Punkt 32 der Tagesordnung

Mit dem vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung wollen wir die Streitkultur in Deutschland nachhaltig verbessern.

Mediation ist eine Methode, mit der Konflikte einvernehmlich umfassend bereinigt werden können. Gerade die außergerichtliche Mediation ist besonders geeignet, die Eigenverantwortung der Bürger zu stärken. Daneben dient das Gesetz der Umsetzung der europäischen Mediationsrichtlinie. Hierfür hat die Bundesregierung umfangreiche Vorarbeiten geleistet.


Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung

Bundesrat - 881. Sitzung - 18. März 2011

Erklärung zu Protokoll von Parl. Staatssekretär Dr. Max Stadler (BMJ)
zu Punkt 31 der Tagesordnung

Die Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss gemäß § 522 der Zivilprozessordnung ist seit geraumer Zeit Gegenstand einer heftigen rechtspolitischen Debatte.

Nach dieser im Jahre 2002 eingeführten Regelung muss das Berufungsgericht in aussichtslosen Fällen die Berufung ohne mündliche Verhandlung durch unanfechtbaren Beschluss zurückweisen. Damit war eine Verfahrensbeschleunigung beabsichtigt. Die Regelung wird aber von vielen Bürgern als unangemessene Beschränkung ihrer Rechtsschutzmöglichkeiten empfunden.

Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im Internet

Bundesrat - 881. Sitzung - 18. März 2011

Erklärung zu Protokoll von Parl. Staatssekretär Dr. Max Stadler (BMJ)
zu Punkt 21 der Tagesordnung

Kostenfallen im Internet sind ein ernsthaftes Problem. Wir müssen entschlossen dagegen vorgehen.

Unseriöse und kriminelle Anbieter gestalten ihre Websites so, dass die Verbraucher beim Surfen im Internet nur schwer erkennen können, dass die angebotene Leistung etwas kosten soll. Obwohl in vielen Fällen gar kein wirksamer Vertrag vorliegt, zahlen dann Verbraucher auf Grund des massiven Drucks durch Zahlungsaufforderungen und Mahnungen.

Effektivierung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr

Bundesrat - 879. Sitzung - 11. Februar 2011

Entwurf eines Gesetzes zur Effektivität des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr (Drucksache 24/11)

Präsidentin Hannelore Kraft: Nächste Wortmeldung: Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Stadler (Bundesministerium der Justiz).

Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzesantrag zur Effektivierung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr will die Freie und Hansestadt Hamburg die Möglichkeiten zur Verhängung von Untersuchungshaft erweitern. Dazu soll insbesondere der Anlasstatenkatalog des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr ausgedehnt werden. Zudem soll eine Anpassung an Änderungen im Betäubungsmittelgesetz vorgenommen werden. Schließlich wird eine Ergänzung des Bundeszentralregistergesetzes vorgeschlagen. Auf diese Einzelheiten will ich heute nicht eingehen. Aber gestatten Sie mir bitte eine allgemeine Bemerkung!



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