Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Fortentwicklung des Emissionshandels

Bundesrat - 882. Sitzung - 15. April 2011

Erklärung von Parl. Staatssekretär Dr. Max Stadler (BMJ) zu Punkt 27 der Tagesordnung

Für Frau Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser (BMU) gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll:

Der Bundesrat befasst sich heute erstmals mit dem Entwurf der TEHG-Novelle, die den europäischen Emissionshandel für die Zeit ab 2013 in Deutschland auf den Weg bringt. Dieser Emissionshandel wird sich deutlich von dem Emissionshandel unterscheiden, den wir in den ersten beiden Handelsperioden von 2005 bis 2012 kennengelernt haben.

Die ersten beiden Handelsperioden waren gekennzeichnet durch einen großen Handlungsspielraum, den die ursprüngliche Emissionshandels-Richtlinie den Mitgliedstaaten eröffnete. Wir hatten zwar eine europäische Richtlinie, aber 27 unterschiedliche nationale Emissionshandelssysteme. Dass dies nicht gut ist für einen europäischen Markt, brauche ich wohl nicht auszuführen.

Die Novelle der EU-Emissionshandels-Richtlinie im Jahr 2008 brachte zwar insgesamt eine deutlich stärkere Harmonisierung der Regeln innerhalb des EU-Emissionshandelssystems. Dies gilt sowohl für die Festlegung einer EU-weit einheitlichen Gesamtemissionsmenge als auch für die Ausgestaltung einheitlicher Zuteilungsregeln, um den „Wettlauf“ der Mitgliedstaaten um die jeweils besten Wettbewerbsbedingungen zu beenden. Dennoch galten für die Unternehmen in Europa nicht die gleichen Rahmenbedingungen. Was wir ab 2013 sehen werden, ist ein wirklicher europäischer Emissionshandel – ein wirklicher europäischer Markt – und nicht 27 verschieden aufgestellte nationale Emissionshandelssysteme.

Die Ausschüsse des Bundesrates haben eine Reihe von Änderungen des Gesetzentwurfs empfohlen, über die Sie heute abstimmen werden. Neben vielen Detailänderungen stellen die Empfehlungen zwei Grundsatzentscheidungen der TEHG-Novelle in Frage: erstens die Zusatzerlöse aus der Versteigerung der Emissionszertifikate vollständig für den Klimaschutz und zukunftsweisende Maßnahmen zur Umsetzung des Energiekonzepts zu verwenden, zweitens die Vollzugsaufgaben zwischen Bund und Ländern neu aufzuteilen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, zu diesen beiden Grundsatzentscheidungen der TEHG-Novelle Stellung zu nehmen:

Mit dem Energiekonzept haben wir im vergangenen Jahr sehr anspruchsvolle Ziele festgelegt. Um die damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen, haben wir – das betone ich – mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen, die steigenden Einnahmen aus der Versteigerung der Emissionszertifikate vollständig und ausschließlich für Maßnahmen zur Erreichung dieser Klimaschutz- und Energieeffizienzziele und für den internationalen Klima- und Umweltschutz zu verwenden. Daher sehe ich bereits wegen der bestehenden „Beschlusslage“ keinen Raum für die Ausschussempfehlungen, diese zusätzlichen Mittel jetzt anders zu verwenden.

Darüber hinaus ist es mir sehr wichtig, darauf hinzuweisen, dass die aus dem neuen „Energie- und Klimafonds“ finanzierten Maßnahmen nicht irgendwo im Orbit hängen, sondern in Kommunen und Unternehmen zwischen Flensburg und Schaffhausen, zwischen Greifswald und Aachen realisiert werden. Wenn Sie sehen wollen, dass die Kommunen in Ihren Ländern tatsächlich sehr innovativ sind, dann müssen Sie sich nur die enorme Nachfrage nach unserem Förderprogramm für kommunale Straßenbeleuchtung in der nationalen Klimaschutzinitiative anschauen. Diese bundesweit einheitlichen Programme bieten eine einmalige Chance, in einem fairen Wettbewerb die jeweils größten Effizienzpotenziale zu entdecken und durch finanzielle Unterstützung auch umzusetzen. Lassen Sie uns diesen bereits eingeschlagenen Weg auch zukünftig gemeinsam weiter gehen, indem wir besonders effiziente Maßnahmen in Ihren Bundesländern realisieren und aus Bundesmitteln fördern!

Als zweiten Bereich möchte ich die Ausschussempfehlungen zu Änderungen bei der vorgesehenen Neuaufteilung der Vollzugszuständigkeiten aufgreifen. Ich habe natürlich Verständnis für die grundsätzliche Zurückhaltung der Länder, bislang bestehende eigene Entscheidungskompetenzen an eine Bundesbehörde abzugeben. Aber selbst die EU-Kommission hat in einer aktuellen Untersuchung zum Vollzug des Emissionshandels an der Situation in Deutschland kritisiert, dass beim Vollzug der Emissionsüberwachung die Fachkompetenz und die Entscheidungskompetenz zwischen Bund und Ländern auseinanderfallen. Dies ist aus der Sicht der EU-Kommission nicht nur Verwaltungs-Overkill, sondern auch zu teuer. Die in der TEHG-Novelle vorgesehene Integration der Zuständigkeit des Umweltbundesamtes für die gesamte Emissionsüberwachung trägt daher nicht nur zu einer Verwaltungsvereinfachung und zu einer Kostenentlastung der Betreiber bei, sondern sie sichert vor allem einheitliche Wettbewerbsbedingungen für alle in Deutschland am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen.

Die TEHG-Novelle verdient ihren Namen nicht deswegen, weil sie das bestehende Emissionshandelsrecht ändert, sondern weil sie das mit der geänderten Emissionshandels-Richtlinie für die Zeit ab 2013 vollständig neu aufgestellte und harmonisierte EU-Emissionshandelssystem in das deutsche Recht überführt. Ich bitte Sie, die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer, bei Ihrem Abstimmungsverhalten auf diese wichtige Unterscheidung zu achten. Denn nichts schadet der Lösung der richtigen Fragen von morgen mehr als die Antworten von gestern – auch und gerade beim Emissionshandel.


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