Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
Bundesrat - 888. Sitzung - 14. Oktober 2011
Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Drucksache 587/11, zu Drucksache 587/11)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Stadler (Bundesministerium der Justiz) abgegeben.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor.
Da die Anrufung des Vermittlungsausschusses aus mehreren Gründen empfohlen wird, frage ich zunächst, ob allgemein ein Vermittlungsverfahren gewünscht wird. Wer ist dafür? – Minderheit. Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen.
Ich frage dann, wer dem Gesetz zuzustimmen wünscht. Bitte das Handzeichen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Erklärung
von Parl. Staatssekretär Dr. Max Stadler (BMJ) zu Punkt 8 der TagesordnungDie Bundesregierung sieht, dass die vorgeschlagene Konzentration der Zuständigkeiten der Oberlandesgerichte in den Bezirken, in denen die jeweils beklagte Landesregierung ihren Sitz hat, praktische Probleme aufwerfen kann und dass eine Dekonzentration dieser Zuständigkeiten für Entschädigungsklagen aus der Sicht der Länder vorzugswürdig erscheint. Nach Auffassung der Bundesregierung empfiehlt sich insoweit eine bundeseinheitliche Dekonzentration. Diese kann erreicht werden durch eine Regelung, nach der jeweils das Oberlandesgericht zuständig ist, in dessen Bezirk das streitgegenständliche Verfahren durchgeführt wurde.
Die Bundesregierung nimmt ferner den Einwand zur Kenntnis, dass der vorgeschlagene Ausschluss der Präsidenten und Vizepräsidenten von der Mitwirkung in Entschädigungsprozessen für kleinere Gerichte – namentlich in den Fachgerichtsbarkeiten – praktische Probleme verursachen kann. Das Interesse der Länder an einer Streichung dieser Regelung erscheint daher nachvollziehbar.
Die Bundesregierung sichert zu, entsprechende Regelungen zu den beiden vorgenannten Punkten zu entwerfen und dem Deutschen Bundestag eine Aufnahme dieser Änderungen in den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Besetzungsreduktion der Großen Strafkammern vorzuschlagen, der zurzeit im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages beraten wird und bis Ende dieses Jahres in Kraft treten soll.
Zur Frage, wie der Kreis der Entschädigungsberechtigten bei überlangen strafrechtlichen Gerichtsverfahren und Ermittlungsverfahren bestimmt werden sollte, weist die Bundesregierung darauf hin, dass der bisherige Vorschlag, hier auch Verletzte, Nebenkläger und Privatkläger einzubeziehen, auf dem Gedanken des Opferschutzes beruht. Nachvollziehbar ist allerdings das Anliegen, Privatkläger in Strafverfahren nicht in den Kreis der Entschädigungsberechtigten einzubeziehen. Die Bundesregierung wird auch insoweit einen Änderungsvorschlag erarbeiten und dem Deutschen Bundestag dessen Einbeziehung in das Gesetzgebungsverfahren zur Besetzungsreduktion der Großen Strafkammern vorschlagen.
Die Bundesregierung respektiert außerdem die Gesichtspunkte, die für eine weitere Einschränkung des Kreises der Entschädigungsberechtigten auf Beschuldigte und Adhäsionskläger vorgetragen werden. Deshalb sichert die Bundesregierung zu, dass die praktischen Auswirkungen dieser Regelung in die vom Deutschen Bundestag beschlossene Evaluierung aufgenommen werden.