Ich erteile das Wort Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Stadler (Bundesministerium der Justiz).
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der ersten Stufe der Insolvenzrechtsreform werden die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Sanierung notleidender Unternehmen entscheidend verbessert. Damit werden volkswirtschaftliche Werte erhalten und Arbeitsplätze gesichert. Das sind die Hauptziele dieses wichtigen Gesetzes. Dazu schlagen wir vor allem folgende Maßnahmen vor:
Bundesrat - 881. Sitzung - 18. März 2011Erklärung zu Protokoll von Parl. Staatssekretär Dr. Max Stadler (BMJ)
zu Punkt 32 der Tagesordnung
Mit dem vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur
Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung wollen wir die Streitkultur in Deutschland nachhaltig verbessern.
Mediation ist eine Methode, mit der Konflikte einvernehmlich umfassend bereinigt werden können. Gerade die außergerichtliche Mediation ist besonders geeignet, die Eigenverantwortung der Bürger zu stärken. Daneben dient das Gesetz der Umsetzung der europäischen Mediationsrichtlinie. Hierfür hat die Bundesregierung umfangreiche Vorarbeiten geleistet.
Bundesrat - 881. Sitzung - 18. März 2011Erklärung zu Protokoll von Parl. Staatssekretär Dr. Max Stadler (BMJ)
zu Punkt 31 der Tagesordnung
Die Zurückweisung einer Berufung durch
Beschluss gemäß § 522 der Zivilprozessordnung ist seit geraumer Zeit Gegenstand einer heftigen rechtspolitischen Debatte.
Nach dieser im Jahre 2002 eingeführten Regelung muss das Berufungsgericht in aussichtslosen Fällen die Berufung ohne mündliche Verhandlung durch unanfechtbaren Beschluss zurückweisen. Damit war eine Verfahrensbeschleunigung beabsichtigt. Die Regelung wird aber von vielen Bürgern als unangemessene Beschränkung ihrer Rechtsschutzmöglichkeiten empfunden.
Bundesrat - 881. Sitzung - 18. März 2011Erklärung zu Protokoll von Parl. Staatssekretär Dr. Max Stadler (BMJ)
zu Punkt 21 der Tagesordnung
Kostenfallen im Internet sind ein ernsthaftes Problem. Wir müssen entschlossen dagegen vorgehen.
Unseriöse und kriminelle Anbieter gestalten ihre Websites so, dass die Verbraucher beim Surfen im Internet nur schwer erkennen können, dass die angebotene Leistung etwas kosten soll. Obwohl in vielen Fällen gar kein wirksamer Vertrag vorliegt, zahlen dann Verbraucher auf Grund des massiven Drucks durch Zahlungsaufforderungen und Mahnungen.
Bundesrat - 879. Sitzung - 11. Februar 2011Entwurf eines Gesetzes zur Effektivität des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr (Drucksache 24/11)Präsidentin Hannelore Kraft: Nächste Wortmeldung: Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Stadler (Bundesministerium der Justiz).
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzesantrag zur Effektivierung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr will die Freie und Hansestadt Hamburg die Möglichkeiten zur Verhängung von Untersuchungshaft erweitern. Dazu soll insbesondere der Anlasstatenkatalog des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr ausgedehnt werden. Zudem soll eine Anpassung an Änderungen im Betäubungsmittelgesetz vorgenommen werden. Schließlich wird eine Ergänzung des Bundeszentralregistergesetzes vorgeschlagen. Auf diese Einzelheiten will ich heute nicht eingehen. Aber gestatten Sie mir bitte eine allgemeine Bemerkung!
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