Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im Internet

Bundesrat - 881. Sitzung - 18. März 2011

Erklärung zu Protokoll von Parl. Staatssekretär Dr. Max Stadler (BMJ)
zu Punkt 21 der Tagesordnung

Kostenfallen im Internet sind ein ernsthaftes Problem. Wir müssen entschlossen dagegen vorgehen.

Unseriöse und kriminelle Anbieter gestalten ihre Websites so, dass die Verbraucher beim Surfen im Internet nur schwer erkennen können, dass die angebotene Leistung etwas kosten soll. Obwohl in vielen Fällen gar kein wirksamer Vertrag vorliegt, zahlen dann Verbraucher auf Grund des massiven Drucks durch Zahlungsaufforderungen und Mahnungen.

Die Buttonlösung, nach der ein Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr nur wirksam ist, wenn der Verbraucher klar und verständlich über den Preis informiert wurde und diesen Hinweis ausdrücklich bestätigt hat, ist daher ein sinnvoller Beitrag zum Schutz vor Kostenfallen. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium der Justiz Ende Oktober 2010 einen Referentenentwurf vorgelegt.

Da Kostenfallen nicht an den Grenzen der Mitgliedstaaten Halt machen, hat sich die Bundesregierung stets für eine europäische Lösung eingesetzt. Bei den Beratungen in Brüssel haben wir erreicht, dass sich sowohl der Rat in seiner allgemeinen Ausrichtung als auch das Europäische Parlament für eine Regelung zu den Kostenfallen ausgesprochen haben. Allerdings wird dort derzeit noch über verschiedene Ausgestaltungen diskutiert.

Wir sollten zwar nicht warten, bis die Richtlinie verabschiedet und in einigen Jahren in innerstaatliches Recht umgesetzt sein wird. Aber auch eine Vorabregelung zu den Kostenfallen muss sich an der zukünftigen europäischen Regelung orientieren; denn es wäre nicht sinnvoll, wenn eine innerstaatliche Regelung auf Grund entgegenstehender Vorgaben des europäischen Rechts wieder rückgängig gemacht werden müsste. Ein solches Vorgehen würde nicht zur notwendigen Rechtsklarheit beitragen. Darüber hinaus würden die Unternehmen mit doppelten Umstellungskosten belastet.

Die Beratungen der Verbraucherrechte-Richtlinie haben seit Dezember 2010 entgegen früherer Erwartungen deutlich an Fahrt aufgenommen. Das Europäische Parlament wird Ende März über Änderungsanträge abstimmen. Hieran werden sich sogenannte Trilogverhandlungen anschließen, so dass es bei einem positiven Verlauf zu einer Verabschiedung der Richtlinie noch im Mai oder Juni 2011 kommen kann.

Vor diesem Hintergrund spricht sich die Bundesregierung dafür aus, noch abzuwarten, wie die europäische Regelung zu den Kostenfallen ausgestaltet wird. Die europäische Regelung sollte dann vor den übrigen Vorschriften der Richtlinie zügig in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Aus diesem Grund bitte ich Sie, den Entschließungsantrag zu vertagen.


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