Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
Bundesrat - 885. Sitzung - 08. Juli 2011Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Drucksache 319/11)
Erklärung von Staatsminister Eckart von Klaeden (BK) zu Punkt 15 der Tagesordnung
Für Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Max Stadler (BMJ) gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll:
Bildliche Darstellungen von Kindesmissbrauch sind zutiefst verabscheuungswürdig; denn sie perpetuieren die Qual des erlittenen Missbrauchs und verletzen die Würde der Opfer erneut. Dies gilt in besonderem Maße für die Verbreitung solch widerwärtiger Darstellungen über das Internet. Die Bundesregierung ist der festen Überzeugung, dass solche Inhalte im Interesse eines bestmöglichen Opferschutzes schnellstmöglich an der Quelle gelöscht werden müssen.
Bei in Deutschland gehosteten Angeboten gelingt das an Werktagen regelmäßig binnen Stunden. Der Löwenanteil solcher Angebote im World Wide Web wird aber im Ausland gehostet. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Bundeskriminalamt und den Beschwerdestellen der Internetwirtschaft intensiviert wurde. Wir stellen fest, dass diese verstärkte Zusammenarbeit erfreulicherweise sehr erfolgreich ist.
Bereits in der zweiten Woche nach Meldung der Löschbitte ins Ausland beträgt nach der vom BKA geführten Statistik die Löschquote 80 bis 90 %, und nach vier Wochen sind etwa 98 % der Inhalte nicht mehr verfügbar. Der Jahresbericht 2010 des internationalen Beschwerdestellen-Netzwerks INHOPE legt dar, dass 75 % der gemeldeten Seiten innerhalb von sieben Tagen gelöscht werden, wobei knapp 50 % der Seiten bereits nach drei Tagen gelöscht sind. Der eco-Verband weist in seiner Statistik für 2010 aus, dass 84 % der Hinweise binnen einer Woche und 91 % binnen zwei Wochen gelöscht werden konnten.
Damit ist belegt, dass das Löschen auch bei im Ausland gehosteten Seiten funktioniert. Die umstrittenen und rechtspolitisch fragwürdigen Internetsperren, die ja leicht umgangen werden können, sind damit überflüssig. Das Zugangserschwerungsgesetz soll deshalb nun aufgehoben werden. Der Grundsatz „Löschen statt Sperren“ funktioniert.
Ich begrüße es sehr, dass der Bundesrat dies unterstützt, möchte aber eine Anmerkung zur Empfehlung des Ausschusses für Innere Angelegenheiten machen, der eine Pflicht der Bundesregierung zur Evaluierung der Ergebnisse der Löschbemühungen bis Ende 2012 in das Gesetz schreiben möchte.
Ich halte das nicht für erforderlich: Die Selbstregulierungseinrichtungen der Wirtschaft evaluieren ihre Löschbemühungen und veröffentlichen ihre Statistiken regelmäßig. Auch in der Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Bundeskriminalamt und den Selbstregulierungskräften ist eine Evaluierung der Zusammenarbeit verabredet.
Die Bundesregierung wird dieses zwischen den Beteiligten verabredete Verfahren selbstverständlich auch weiterhin eng begleiten. Es bedarf hierzu keiner gesetzlich normierten Berichtspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Parlament. Frei nach Montesqieu gilt daher: Wenn es nicht erforderlich ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es erforderlich, kein Gesetz zu machen.
Ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung des federführenden Rechtsausschusses, des Wirtschaftsausschusses, des Ausschusses für Frauen und Jugend sowie des Ausschusses für Kulturfragen zu folgen und keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf zu erheben.