Rede vom 29.11.2012
211. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 29. November 2012
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
Ich eröffne die Aussprache und gebe für die Bundesregierung das Wort dem Kollegen Max Stadler.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein vieldiskutiertes Thema wie das Leistungsschutzrecht für Presseverleger verdient eigentlich eine Debatte, die nicht im Schutze der Dunkelheit stattfindet.
(Beifall im ganzen Hause – Klaus-Peter Flosbach [CDU/CSU]: Andere Themen werden gar nicht debattiert!)
Rede vom 08.11.2012
Zu Protokoll (Nr. 204 vom 08.11.2012) gegebene Rede
Tagesordnungspunkt 36:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Schlichtung im Luftverkehr (Drucksache 17/11210)
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Wird ein Fluggast mit dem gebuchten Flug nicht befördert, weil dieser überbucht oder annulliert ist, kommt ein Fluggast verspätet an oder ist sein Gepäck verloren gegangen, hat er zwar umfangreiche Ansprüche gegen die Fluggesellschaft. Häufig jedoch ist es schwierig, diese Ansprüche auch zu realisieren, weil die Fluggesellschaft sie nicht reguliert oder weil Streit über die -Anspruchsberechtigung besteht. Hiervon zeugen vielzählige Gerichtsverfahren. Sie bedeuten aber nicht nur ein Kostenrisiko für den Fluggast, das ihn oft von der gerichtlichen Geltendmachung abhält. Auch werden unsere Zivilgerichte hierdurch zunehmend belastet.
Rede vom 08.11.2012
Zu Protokoll (Nr. 204 vom 08.11.2012) gegebene Rede
Tagesordnungspunkt 34:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU des -Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben (Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz – MicroBilG
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Bürokratieabbau und Deregulierung sind zentrale Leitlinien der Arbeit dieser Bundesregierung. Mit dem zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf wird ein weiteres Element des Bürokratieabbaus hinzugefügt.
Erklärung vom 25.10.2012
Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht 201. Sitzung
Donnerstag, den 25. Oktober 2012
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Dr. Max Stadler (beide FDP) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung; Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 (Tagesordnungspunkt 15 a)
Rede vom 27.09.2012
Zu Protokoll (Nr. 195 vom 27.09.2012) gegebene RedeZur ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (Drucksache 17/10487)
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist ein wichtiger Beitrag zur Förderung des Standorts Deutschland.
Rede vom 27.09.2012
Zu Protokoll (Nr. 195 vom 27.09.2012) gegebene Rede
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
(Drucksache 17/10491)
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Mit dem dem Deutschen Bundestag vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr soll die im Jahre 2011 überarbeitete europäische Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr umgesetzt werden.
Rede vom 27.09.2012
Zu Protokoll (Nr. 195 vom 27.09.2012) gegebene Reden
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksache 17/10308)
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Mit dem Ihnen vorgelegten Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes verfolgt die Bundesregierung drei Ziele:
Rede vom 14.06.2012
Zu Protokoll Nr. 184 gegebene Rede zum Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Sie alle wissen, dass eine allgemeine Kronzeugenregelung, so wie sie heute in § 46 b StGB verankert ist, seit vielen Jahren rechtspolitisch umstritten ist.
Rede vom 14.06.2012
Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung184. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Es war eine der bleibenden Leistungen des großen Liberalen Thomas Dehler in seiner Amtszeit als erster Bundesminister der Justiz, dass er 1953 das Jugendgerichtsgesetz in der Tradition des großen Gustav Radbruch gestaltet hat. Der damals formulierte Vorrang des Erziehungsgedankens hat das deutsche Jugendstrafrecht zu einem der modernsten der Welt gemacht. Dieses Jugendstrafrecht hat sich über die Jahrzehnte hinweg sehr gut bewährt. Bei der Grundkonzeption bleibt es selbstverständlich, auch wenn wir heute die jugendrichterlichen Handlungsmöglichkeiten punktuell erweitern.
Rede vom 08.03.2012
Zu Protokoll Nr. 165 gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Das Kapitalanleger-Musterverfahren ist im Jahre 2005 unter dem Eindruck des Telekom-Verfahrens als Instrument zur Bewältigung von Massenklagen eingeführt worden. Der Gesetzgeber hat die Geltung dieses Gesetzes zunächst auf fünf, dann auf sieben Jahre befristet. Zugleich wurde der Bundesregierung aufgegeben, die Wirkung des Gesetzes zu evaluieren, um eine fundierte Entscheidung über eine unbefristete Geltung treffen zu können.