Berlin erfüllt Forderung der Passauer Runde
Standort-Kommunen profitieren von Solar-Einnahmen
Die „Passauer Runde“ aus Abgeordneten aller Parteien, OB und Landrat darf einem schönen Erfolg entgegenblicken, wie Justizstaatssekretär Dr. Max Stadler (FDP) gestern aus Berlin mitteilte: Der Bundestag werde heute aller Voraussicht nach eine gesetzliche Regelung beschließen, wonach Gemeinden von der Gewerbesteuer aus Photovoltaik-Anlagen auf ihrem Gebiet profitieren.
„Das Beispiel zeigt: Es ist sinnvoll, dass Abgeordnete sich mit Kommunalpolitikern zusammensetzen, wie wir es als Passauer Runde tun“, meint Stadler. OB Jürgen Dupper (SPD) und Landrat Franz Meyer (CSU) hätten das Anliegen vorgetragen: Nicht nur die Kommunen, in denen die Produzenten von Solarenergie ihren Sitz haben, sollten die Gewerbesteuer erhalten. Sondern vor allem sollten die Standort-Kommunen der jeweiligen Anlagen davon Steuereinnahmen erzielen - was bislang nicht der Fall ist. Anders als bei der Windenergie übrigens, wo dies schon seit 2009 so geregelt ist.
Nun kommt voraussichtlich die Aufteilung der Gewerbesteuer auch bei der Solarenergie: Das morgen zur Verabschiedung durch den Bundestag vorgesehen Jahressteuergesetz sieht die Beteiligung der Standort-Kommunen vor. Laut Max Stadler ist nach den Vorberatungen in den Ausschüssen sicher, dass das Gesetz so beschlossen wird. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Tatsächlich habe die Forderung der Passauer Runde einen Beitrag geleistet, sagt der Staatssekretär. Die Abgeordneten hätten dies in ihren Fraktionen weitergetragen und letztlich zur Initiative erhoben.
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Früher Geld für Handwerker
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Auch bei einem zweiten Thema der Passauer Runde gibt Stadler Nachricht. Es geht um die Befürchtung, die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr werde sich nachteilig für den Mittelstand und insbesondere das Handwerk auswirken. In der Fragestunde des Bundestags hatte Stadler gestern Gelegenheit, die Bedenken auszuräumen. „Durch die Regelungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung werden die Auftragnehmer nicht länger als bisher auf ihr Geld warten müssen, im Gegenteil“, versichert er. Nach bisheriger Rechtslage sei es im Geschäftsverkehr nahezu uneingeschränkt möglich, Vereinbarungen über lange Zahlungsfristen zu treffen. Die in deutsches Recht umzusetzende EU-Richtlinie dagegen sehe nun Höchstfristen von 30 und in bestimmten Fällen 60 Tagen vor. - sdr