Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Fragestunde - Protokoll Nr. 197 vom 17.10.2012
Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 48):
Wie ist der Stand innerhalb der Bundesregierung bezüglich der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten -Nationen gegen Korruption – United Nations Convention against Corruption, UNCAC –, und welche Vorbehalte hat die Bundesregierung gegen die Vorlage eines solchen Ratifizierungsgesetzes?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption ratifizieren kann. Den Entwurf für ein Vertragsgesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen, mit dem die Voraussetzungen nach Art. 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifizierung des Übereinkommens geschaffen werden, wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vorlegen, sobald Einvernehmen über ein Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens besteht. Dazu wäre eine Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung erforderlich. Derzeit liegen drei Gesetzentwürfe aus der Mitte des Deutschen Bundestages vor. Hierzu findet am heutigen Tage eine Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages statt.