Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Fragestunde - Protokoll Nr. 197 vom 17.10.2012

Auswirkungen des geplanten Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr auf die Rechtsposition der Auftragnehmer


Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 49):

Wie wird die Bundesregierung gewährleisten, dass es durch den geplanten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zu keiner Verschlechterung der Rechtsposition der Auftragnehmer hinsichtlich der Zahlungsfristen kommt?

Mit dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr wird die EU-Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr „1 zu 1“ umgesetzt. Entsprechend den Vorgaben in der EU-Richtlinie werden in dem Gesetzentwurf für vertraglich vereinbarte Zahlungsfristen Höchstgrenzen vorgegeben, die nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen überschritten werden dürfen. Damit wird die nach der bisherigen Rechtslage nahezu unbegrenzt bestehende Möglichkeit, vom gesetzlichen Leitbild der sofortigen Fälligkeit durch Vereinbarung abzuweichen, zum Schutz des Gläubigers einer Entgeltforderung beschränkt und somit die Rechtsposition der Auftragnehmer hinsichtlich der Zahlungsfristen verbessert.


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