Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Durchführungsbestimmungen zu Art. 1504 des Dodd-Frank Act

Fragestunde - Protokoll Nr. 194 vom 26.09.2012

Entwicklungspolitische Beurteilung der von der US-Börsenaufsicht vorgelegten Durchführungsbestimmungen zu Art. 1504 Dodd-Frank-Act und der Position des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments zu Kap. 9 der Bilanzrichtlinie

Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sascha Raabe (SPD) (Drucksache 17/10736, Fragen 60 und 61):

Wie beurteilt die Bundesregierung aus entwicklungspolitischer Sicht die von der US-Börsenaufsicht am 22. August 2012 vorgelegten Durchführungsbestimmungen zu Art. 1504 des Dodd-Frank Act und die am Dienstag, dem 18. September 2012, beschlossene Position des Rechtsausschusses des Europäischen Parlamentes zu Kap. 9 der Bilanzrichtlinie?

Wird sich das BMZ bei der Neupositionierung der Bundesregierung im Vorfeld anstehender Trilogverhandlungen dafür einsetzen, dass Deutschland im Einklang mit den in Frage 60 genannten Entscheidungen eine projektgenaue Offenlegung, einen Schwellenwert von 80 000 Euro sowie die Abschaffung der Ausnahmeregelungen für intransparente Regime unterstützt?


Zu Frage 60:
Die Bundesregierung unterstützt international abgestimmte Transparenzanforderungen im Rohstoffbereich und beteiligt sich konstruktiv an der Diskussion der Vorschläge der Europäischen Kommission, die sie am 25. Oktober 2011 im Rahmen der Reform der EU-Bilanzrichtlinien für Berichtspflichten der Unternehmen der Rohstoffwirtschaft gemacht hat. Ziel ist es, Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, Einnahmen aus dem Rohstoffsektor gezielt für die soziale und ökonomische Entwicklung zu nutzen. Eine Offenlegung der Zahlungen von Unternehmen und der Einnahmen der Rohstoffländer durch die Regierungen trägt zur Herstellung von Transparenz und guter Regierungsführung bei der Rohstoffgewinnung bei.

Die Vorschläge der EU-Kommission berufen sich dabei auf ähnliche, allerdings nicht deckungsgleiche US-Regeln für Transparenz im Rohstoffsektor, die in Art. 1504 des sogenannten Dodd Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act 2010 enthalten sind.

In der Zwischenzeit sind auch die notwendigen Ausführungsbestimmungen der SEC zu Art. 1504 des Dodd Frank Act erlassen worden, die erst die Umsetzung der gesetzlichen Regeln ab dem 30. September 2013 ermöglichen. Die Bundesregierung begrüßt, dass die seit langem erwarteten Ausführungsbestimmungen der US-Börsenaufsicht nunmehr erlassen worden sind und damit die Vorgaben konkretisiert wurden.

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 18. September 2012 seine Position zum Vorschlag einer neuen Bilanzrichtlinie beschlossen. Nunmehr wird es an der zypriotischen Ratspräsidentschaft sein zu entscheiden, in welchem Zeitfenster Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und Europäischem Parlament beginnen werden und in welcher Form über Kompromisse verhandelt wird. Die Bundesregierung wird sich konstruktiv an der Diskussion beteiligen und entsprechende Vorschläge sorgfältig prüfen. Für die Bundesregierung sind dabei neben der Stärkung von Transparenz die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen und die Begrenzung bürokratischer Belastungen weiterhin wichtige Anliegen.

Darüber hinaus setzen sich die Bundesregierung und hier insbesondere das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ, dafür ein, die praktische Umsetzung zur Erreichung von mehr Transparenz im Rohstoffsektor zu fördern. Ich möchte an dieser Stelle beispielhaft auf das vom BMZ entwickelte entwicklungspolitische Strategiepapier „Extraktive Rohstoffe“ verweisen. In diesem Zusammenhang ist auch die freiwillige Transparenzinitiative EITI, die Extractive Industries Transparency Initiative, zu nennen, die die Bundesregierung seit vielen Jahren fördert. Die Bundesregierung unterstützt EITI nicht nur politisch, vielmehr unterstützt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Implementierung der EITI über bilaterale und regionale Projekte sowie finanziell.

Zu Frage 61:
Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium der Justiz für Fragen der Rechnungslegung und damit auch für die Offenlegung finanzieller Verhältnisse von Unternehmen federführend. Dabei stimmt es sich eng mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ab. Entsprechend ist die bisherige Positionierung im Rat erfolgt. Bei möglichen Verhandlungen wird es darauf ankommen, ein ausgewogenes Paket zu erreichen, das die oben genannten Eckpunkte berücksichtigt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dabei auch die von Ihnen angesprochenen Einzelelemente zu diskutieren sein werden. Sobald entsprechende Vorschläge vorliegen, wird sich die Bundesregierung positionieren.


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