Stadler für Evaluierung der Rundfunkgebühren
Justizstaatssekretär Dr. Max Stadler ließ sich in seiner Bürgersprechstunde von Johann Weiß, Inhaber eines Ambulanten Pflegedienstes, über Probleme des Mittelstands mit der ab Januar 2013 geänderten Regelung zur Berechnung der Rundfunkgebühren informieren.
Künftig wird eine Pauschale erhoben, die bei Betrieben auf die Zahl der Mitarbeiter und der Firmenautos abstellt. Johann Weiß ist der Auffassung, dass damit Branchen, die für ihre Tätigkeit viele Fahrzeuge benötigen, einer erheblichen Mehrbelastung ausgesetzt seien. In seinem Fall würden künftig nach Angaben der FDP-Pressestelle jährlich 3000 Euro an die GEZ zu zahlen sein. Stadler betonte, dass er das neue Berechnungssystem, gegen das ein Passauer Jurist schon Klage beim bayerischen Verfassungsgerichtshof erhoben hat, grundsätzlich für richtig halte. Bei Abschluss des Rundfunkstaatsvertrages hätten alle Bundesländer eine Protokollerklärung abgegeben, dass die Neuregelung im Jahre 2014 evaluiert werde, insbesondere auch die Problematik der Firmenautos. Stadler: „Ich begrüße diese Ankündigung der Länder und halte es für notwendig, die Thematik bei dieser Gelegenheit noch einmal aufzugreifen, um übermäßige Belastungen des Mittelstands zu vermeiden.“ - red