Verlängerung der auslaufenden Regelung von § 52a Urheberrechtsgesetz
Fragestunde - Protokoll Nr. 183 vom 13.06.2012
Verlängerung der auslaufenden Regelung von § 52 a Urheberrechtsgesetz
Vizepräsidentin Petra Pau:
Ich rufe die Frage 7 der Kollegin Marianne Schieder auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Regelung des § 52 a des Urheberrechtsgesetzes, welche die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material in engen Grenzen für Unterricht und Forschung, zum Beispiel im Intranet der Universität, erlaubt und zum 31. Dezember 2012 ausläuft, zu verlängern bzw. zu entfristen, und, wenn nein, warum nicht?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Beim § 52 a des Urheberrechtsgesetzes geht es bekanntlich darum, dass für Unterricht und Forschung urheberrechtlich geschütztes Material in engen Grenzen und unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden kann. Diese Regelung ist noch unter Regierungsverantwortung der SPD eingeführt worden, jedoch befristet, weil man die praktischen Auswirkungen sehen wollte. Es gab dann erneute Befristungen. Nun läuft die Frist zum 31. Dezember 2012 aus, sodass zu entscheiden ist, wie man weiter vorgeht.
Zur Vorbereitung dieser Entscheidung hat das Bundesministerium der Justiz eine Evaluierung des § 52 a des Urheberrechtsgesetzes vorgenommen. Diese Evaluierung ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Das Bundesministerium der Justiz wird den entsprechenden Bericht demnächst dem Deutschen Bundestag zuleiten.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.
Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD):
Herr Staatssekretär, bis zum 31. Dezember ist nicht mehr viel Zeit. Können Sie denn wenigstens in groben Zügen sagen, wie das Ergebnis dieser Evaluierung aussieht?
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Ich kann nur sagen, dass das Bundesministerium der Justiz anstrebt, dass es bei der Regelung des § 52 a des Urheberrechtsgesetzes bleibt.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Zweite Nachfrage.
Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD):
In welcher Form, Herr Staatssekretär? Streben Sie das an, indem Sie die Frist wieder verlängern oder indem Sie das Ganze entfristen?
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Diese beiden Möglichkeiten stehen zur Debatte. Darüber ist eine Entscheidung noch nicht getroffen. Insbesondere gibt es auch noch keine abgestimmte Haltung der Bundesregierung, weil, wie gesagt, der Evaluierungsbericht gerade erst ausgewertet wird. Aber bei den von Ihnen zu Recht genannten zeitlichen Vorgaben ist klar, dass Sie in allernächster Zeit mit einem Entwurf rechnen können.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Damit kommen wir zur Frage 8 der Kollegin Brigitte Zypries: