Schutz vor überhöhten Abmahnungen im Internet
Fragestunde - Protokoll Nr. 164 vom 07.03.2012
Schutz vor überhöhten Abmahnungen bei vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen im Internet
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen des Abgeordneten Ulrich Kelber (SPD) (Drucksache 17/9351, Fragen 68 und 69):
Welche konkreten gesetzlichen Regelungen plant die Bundesregierung, um Internetnutzerinnen und -nutzer mit eigenen gesicherten WLAN-Netzen vor überhöhten Abmahnungen bei vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen – Filesharing-Abmahnungen – zu schützen, und wann wird der entsprechende Gesetzentwurf vorgelegt?
Welche konkreten gesetzlichen Regelungen plant die Bundesregierung, um die Anbieter von offenen WLAN-Netzen in Gaststätten und Hotels vor massenhaften Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Kunden zu schützen, und welche Sicherheitsvorkehrungen vor unerlaubten Downloads durch die Kunden müssen diese Anbieter aus Sicht der Bundesregierung treffen?
Zu Frage 68:
Die Frage berührt zwei Themenfelder. Zum einen die der Verantwortlichkeit und Risikoverteilung, wenn es zu Missbrauch gesicherter WLAN-Netze durch Dritte kommt. Zum anderen geht es um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Das erste Thema kann nach Auffassung der Bundesregierung weiterhin der Rechtsprechung überlassen bleiben, die sich bereits damit befasst hat. Was die Abmahnungen betrifft, ist zunächst festzuhalten, dass es sich hierbei um ein außergerichtliches Instrument der Rechtsdurchsetzung handelt, das sich grundsätzlich bewährt hat. Abmahnungen helfen, zu vermeiden, dass in jedem Verdachtsfall ein für alle Beteiligten potenziell kostenträchtiges Gerichtsverfahren in Gang gesetzt wird. Leider wird dieses Instrument teilweise missbraucht. Das Bundesministerium der Justiz hat im März den Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken vorgelegt, der auch Regelungen zur Bekämpfung von missbräuchlichen Abmahnungen im Urheberrecht enthält. Der Entwurf wird derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt. Ein konkreter weiterer Zeitplan steht derzeit nicht fest.
Zu Frage 69:
Die Bundesregierung plant derzeit keine Regelungen hinsichtlich Abmahnungen gegen die Anbieter von offenen WLAN-Netzen in Hotels oder Gaststätten. Die Frage, welche Sicherheitsvorkehrungen solche Anbieter gegen unerlaubte Downloads treffen müssen, sollte aus Sicht der Bundesregierung wie bisher der Rechtsprechung überlassen bleiben.