Kurzgutachten zur BMWi-Studie
Fragestunde - Protokoll Nr. 164 vom 07.03.2012
Kurzgutachten zur BMWi-Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 14):
Inwieweit führt das vom Branchenverband eco in Auftrag gegebene „Kurzgutachten zur BMWi-Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internetzugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen“, das zu dem Schluss kommt, dass gegen das in der Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vorgeschlagene Warnhinweismodell „sowohl aus politischer, praktischer, technischer als auch aus rechtlicher Sicht erhebliche Bedenken“ bestehen, zu einer Neubewertung der bisherigen Pläne des BMWi, und ist innerhalb der Bundesregierung im Allgemeinen und unter den FDP-geführten Bundesministerien im Speziellen mittlerweile eine Einigung über die Position bezüglich des Einsatzes derartiger Warnhinweismodelle erfolgt?
Eine Neubewertung der Studie zu den Warnhinweisen bedarf es nicht, da die Überlegungen der Bundesregierung zu dieser Studie noch nicht abgeschlossen sind. Die Bundesregierung wird die Studie mit den am Wirtschaftsdialog beteiligten Rechteinhabern und Diensteanbietern erörtern. Sie wird sodann über weitere Schritte und die rechtliche Bewertung möglicher konkreter Ausgestaltungen eines solchen Modells entscheiden. Wissenschaftliche Gutachten zur Bewertung der Studie wie das von eco in Auftrag gegebene Gutachten werden in die Überlegungen der Bundesregierung mit einbezogen werden.