Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Gesetzesänderung: Journalisten dürfen nicht mehr wegen „Geheiminfos“ bestraft werden Sieg für die Pressefreiheit!

von SEBASTIAN DAIMINGER
Die Arbeit für Medienleute in ganz Deutschland wird einfacher: Sie dürfen künftig nicht mehr strafrechtlich verfolgt und juristisch belangt werden, wenn sie zugespielte Informationen aus Behörden und Ministerien veröffentlichen, die eigentlich geheim sind. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Koalitionsausschuss nun verabschiedet.
Es ist ein Sieg für die Pressefreiheit: In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Durchsuchungen von Redaktionsräumen und der Beschlagnahmung von Arbeitsunterlagen investigativer Journalisten. Für einen Aufschrei in der Medienlandschaft sorgte beispielsweise der Fall „Cicero“. Das Magazin für politische Kultur veröffentlichte im April 2005 einen Artikel des freien Journalisten Bruno Schirra mit dem Titel „Der gefährlichste Mann der Welt“, welcher sich mit dem Terroristen Abu Musab az-Zarqawi beschäftigte. In dem Text wurde ausführlich aus einem streng geheimen Auswertungsbericht des Bundeskriminalamtes zitiert. Nach der Veröffentlichung des Artikels leitete die Staatsanwaltschaft Potsdam ein Ermittlungsverfahren gegen den Autor sowie den Chefredakteur wegen Beihilfe zur Verletzung des Dienstgeheimnisses (Geheimnisverrat) ein. Nach Beschwerden des Magazins verurteilte das Bundesverfassungsgericht das Vorgehen der Behörden zwei Jahre später als verfassungswidrigen Eingriff in die Pressefreiheit.
Das soll künftig nicht mehr passieren. Auf Initiative des Passauer Justizstaatssekretärs Dr. Max Stadler (FDP) wird nach langen Verhandlungen der entscheidende Paragraf 353 b im Strafgesetzbuch geändert. „Seitdem seinerzeit die Redaktionsräume von Cicero durchsucht worden sind, hatte ich die Überzeugung, dass der Gesetzgeber zum Schutz der Pressefreiheit tätig werden muss“, so Stadler gegenüber der AS. „Das neue Gesetz unterstützt die Medien in der Ausübung einer ihrer wesentlichen Funktionen - der kritischen Recherchearbeit und Berichterstattung.“

Kommentar Recht so!

von SEBASTIAN DAIMINGER
Die besten Nachrichten ploppen nicht einfach so in den E-Mail-Ordner oder kommen von selbst aus dem Faxgerät - sie müssen hart recherchiert werden. Journalisten, die investigativ arbeiten, wissen das und stoßen dabei oft an ihre Grenzen.
Behörden und Institutionen mauern bei Recherchen, wenn es ans Eingemachte geht und heikle Details erfragt werden. Die sogenannten Pressesprecher sind nicht selten als Presseverhinderer tätig. Verständlich, denn sie arbeiten nicht im Auftrag der Zeitungsredaktionen und TV-Stationen, sondern für das gute Image ihrer Dienstherren. Damit können Journalisten leben und professionell umgehen. Oftmals verfügen sie über Netzwerke von Informanten und Insidern, die bei der Aufdeckung von Missständen behilflicher sind, solange sie selbst anonym bleiben. Dieser wichtige Informantenschutz wurde in der Vergangenheit von der Justiz schwer beschädigt. Richter gaben ihr Okay für Durchsuchungen von Redaktionsräumen und die Beschlagnahmung brisanter Unterlagen. Journalisten wurden zudem wegen Beihilfe zu Geheimnisverrat strafverfolgt. Ein Schlag ins Gesicht für die Pressefreiheit und einen Staat, der selbige als höchstes Gut im Grundgesetz verankert hat.
Justizstaatssekretär Dr. Max Stadler (FDP) hat diesen Missstand erkannt. Auf seinen Vorstoß hin wird es bald eine Gesetzesänderung geben - recht so! Das erfreut bundesweit die Journalisten. Der Passauer gilt als Freund der Medien, obwohl er selbst stets kritisch beäugt wird. Lob für einen mutigen Politiker - auch dafür ist die freie Presse da.



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