Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Rechtliche Vorgaben für die Umsetzung von Warnhinweisen

Fragestunde - Protokoll Nr. 161 vom 29.02.2012

Rechtliche Vorgaben für die Umsetzung von Warnhinweis- bzw. vorgerichtlichen Mitwirkungsmodellen bei Urheberrechtsverletzungen  


Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen der Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD) (Drucksache 17/8723, Fragen 46 und 47):

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein Warnhinweismodell bei Urheberrechtsverletzungen bzw. ein vor-gerichtliches Mitwirkungsmodell angesichts der damit einhergehenden Grundrechtseingriffe auf freiwilliger Basis im Rahmen einer Selbstregulierung umgesetzt werden könnte, oder teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass dies – sollte sich der Gesetzgeber tatsächlich dafür entscheiden – allenfalls auf gesetzlicher Grundlage erfolgen kann?

Welche rechtlichen Vorgaben müssten nach Auffassung der Bundesregierung hierfür geschaffen oder geändert werden und in welcher Form?


Zu Frage 46:
Bereits im Zuge der Diskussion um die zunächst auf vertraglicher Basis zwischen dem Bundeskriminalamt und den Internetzugangsanbietern geplante Einführung von Sperren gegen kinderpornografische Seiten im Internet ist deutlich geworden, dass Beeinträchtigungen der von den Grundrechten geschützten Freiheitsbereiche auch im Verhältnis zwischen Privaten nicht ohne weiteres zulässig sind. Eine sogenannte Vertragslösung ohne gesetzliche Grundlage kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn eine Beschränkung durch Private auf einem der öffentlichen Gewalt zurechenbaren Verhalten beruht. Dies war bei den Sperrlisten der Fall, die das Bundeskriminalamt erstellen und auf deren Grundlage die Zugangs-anbieter Sperren errichten sollten.

Ob dies für ein ohne staatliche Mitwirkung freiwillig zwischen Zugangsanbietern und Rechtsinhabern vereinbartes und durchgeführtes Warnhinweismodell, das ausdrücklich keine Internetsperren vorsieht, gleichermaßen gälte, hinge von der konkreten Ausgestaltung eines Warnmodells bzw. eines vorgerichtlichen Mitwirkungsmodells ab.

Zu Frage 47:
Die Bundesregierung wird zunächst die vergleichende Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internetzugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen mit den am Wirtschaftsdialog beteiligten Rechteinhabern und Diensteanbietern erörtern und dann über weitere Schritte entscheiden. Davon hängt auch die weitere rechtliche Bewertung ab.



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