Position der Bundesregierung zu Warnhinweismodellen
Fragestunde - Protokoll Nr. 161 vom 29.02.2012
Position der Bundesregierung zu Warnhinweismodellen
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen des Abgeordneten Siegmund Ehrmann (SPD) (Drucksache 17/8723, Fragen 42 und 43):
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein Warnhinweismodell bei Urheberrechtsverletzungen als verhältnismäßig anzusehen ist und dass ein solches Modell einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung von Rechtsverstößen leisten kann?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass bereits heute anstelle kostenintensiver Abmahnungen Warnhinweise verschickt werden könnten und dass es hierzu keiner Inpflichtnahme der Internetzugangsanbieter bedürfte, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, warum nicht bereits heute – wenn die Vermeidung von Abmahnungen das Ziel eines solchen vorgerichtlichen Mitwirkungsmodells sein soll – vor einer Abmahnung eine aufklärende Warnung verschickt wird?
Zu Frage 42:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat eine Studie zu den innerhalb der Europäischen Union diskutierten Modellen zur Versendung von Warnhinweisen in Auftrag gegeben. Diese Studie liegt nunmehr vor und soll die Grundlage für die weitere Diskussion zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet sein. Die Bundesregierung wird die Studie zunächst mit den im Wirtschaftsdialog beteiligten Rechteinhabern und Diensteanbietern erörtern.
Zu Frage 43:
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass der Rechteinhaber bereits heute anstelle der Abmahnung einen Hinweis an den Anschlussinhaber schicken könnte. Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse dazu, warum dies nicht geschieht.