Umsetzung von Warnhinweismodellen bei Urheberrechtsverletzungen
Fragestunde - Protokoll Nr. 161 vom 29.02.2012
Umsetzung von Warnhinweismodellen bei Urheberrechtsverletzungen
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Ingo Egloff (SPD) (Drucksache 17/8723, Frage 41):
Wie bewertet die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass sich die Fraktion der CDU/CSU bereits für ein Warnhinweismodell bei Urheberrechtsverletzungen ausgesprochen und der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Hans-Joachim Otto Provider und Rechteinhaber aufgefordert hat, sich zügig auf ein praktikables Warnhinweismodell zu einigen, da sonst die Bundesregierung in der Pflicht sei, eine gesetzliche Regelung vorzuschlagen, während die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, unter Berufung auf den Koalitionsvertrag erklärt hat, dass es in Deutschland keine Sperrung von Internetzugängen wegen Urheberrechtsverletzungen und keine Warnhinweise geben werde – entsprechende Warnhinweismodelle sowie das vorgerichtliche Mitwirkungsmodell, und wird die Bundesregierung Initiativen ergreifen, um entsprechende Modelle umzusetzen?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat eine Studie zu den innerhalb der Europäischen Union diskutierten Modellen zur Versendung von Warnhinweisen in Auftrag gegeben. Diese Studie liegt nunmehr vor und soll die Grundlage für die weitere Diskussion zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet sein. Die Bundesregierung wird die Studie zunächst mit den im Wirtschaftsdialog beteiligten Rechteinhabern und Diensteanbietern erörtern.