Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

CSU und FDP wollen Solarkürzung abfedern

Bayerisches Kabinett fordert Nachbesserung der Gesetzespläne - Stichtag 9. März als „inakzeptabel“ bezeichnet

Von Alexander Kain
Passau. Das Bayerische Kabinett fordert Änderungen bei der Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Umweltminister Marcel Huber (CSU) wurde in der gestrigen Sitzung beauftragt, die bayerischen Bundesminister entsprechend zu informieren. In einem Schreiben, das der Passauer Neuen Presse vorliegt, wird das EEG zwar „grundsätzlich begrüßt“, bei einigen Punkten bestehe jedoch „dringender Nachbesserungsbedarf“.
So sei eine Begrenzung der Photovoltaik-Förderung auf maximal 10 MW installierte Leistung „nicht zielführend“, heißt es in dem Schreiben. Freiflächenanlagen verursachten die geringsten Stromgestehungskosten innerhalb der Photovoltaik. „Mit der derzeit vorgesehenen Neuregelung wäre somit die kosteneffizienteste Form der Photovoltaik-Nutzung nicht mehr attraktiv. Zudem ist mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Obergrenze mit entsprechenden rechtlich-technischen Konstrukten ausgehebelt werden wird.“
Kritik gab es auch an der geplanten Einmalabsenkung zum 9. März 2012 für Freiflächenanlagen. Diese sei „zu hoch“. In dem Schreiben heißt es dazu: „Eine Kürzung um 30 Prozent kann einen wirtschaftlichen Betrieb gefährden. Die Einmalabsenkung für diese Anlagenkategorie muss daher niedriger gehalten werden.“
Als „definitiv inakzeptabel“ wird der frühe Stichtag 9. März 2012 bezeichnet. Grund sei der „Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes“. „Die erheblichen Vergütungseinschnitte zu diesem Stichtag berücksichtigen nicht die im Vertrauen auf die bisherigen Regelungen getätigten Investitionen (z. B. Bestellung und Beauftragung von Anlagen, Projektierung und Sicherung von Flächen bei großen Freiflächenanlagen etc.). Die Bundesregierung muss hier auf jeden Fall eine angemessene Übergangsregelung schaffen“, so das Schreiben. Huber bittet die bayerischen Bundesminister, sich „unbedingt für entsprechende Nachbesserungen einzusetzen“, da andernfalls „aller Voraussicht nach das Erreichen der Ausbauziele Bayerns für die Photovoltaik und damit die Umsetzung der Energiewende in diesem zentralen Punkt gefährdet“ sei.
Auch die FDP-Landesgruppe im Bundestag startet einen Vorstoß. Sie will erreichen, dass der Stichtag für die Kürzung der Solarförderung vom 9. März auf den 1. April verschoben wird. Darauf hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, der Passauer Bundestagsabgeordnete Max Stadler, im Gespräch mit der PNP hingewiesen. Zwar sei die von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) vorgeschlagene Kürzung der Subventionen „grundsätzlich richtig“, da die Kosten für die Errichtung von Solaranlagen gesunken seien. Nach einem gestern gefassten Beschluss der FDP-Landesgruppe solle aber Vertrauensschutz gewährt werden, damit Verträge über die Errichtung von Solaranlagen noch bis 1. April nach den bisher gültigen Regeln abgewickelt werden könnten. Stadler erklärte, er habe „die gute Erwartung, dass es auch tatsächlich so kommt“, wenn der Bundestag über die Sache abstimme.
Zudem setzt sich die FDP-Landesgruppe laut Stadler dafür ein, dass bei Freiflächenanlagen, deren Installation länger dauere, eine besondere Regelung für die Übergangsfrist greife. In solchen Fällen solle „als Voraussetzung für die günstige alte Förderung nur verlangt werden, dass ein entsprechender Bebauungsplan bis 9. März aufgestellt wird“.


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