Auswirkungen des internationalen Handelsabkommens gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen ACTA für die Medizinversorgung armer Länder
Fragestunde - Protokoll Nr. 157 vom 08.02.2012Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Drucksache 17/8537, Fragen 48 und 49):
Wie bewertet die Bundesregierung Befürchtungen vieler Fachleute, dass das stark umstrittene internationale Handelsabkommen gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen ACTA die Medizinversorgung armer Länder gefährden könne, da die für viele Länder des Südens überlebensnotwendigen Billigmedikamente zukünftig verstärkt Fälschungen gleichgestellt würden und beim Transit durch Europa beschlagnahmt werden könnten, obwohl diese legal hergestellten Generika im Import- und Exportland zugelassen sind?
Welche Folgen hätten Häufungen solcher Beschlagnahmungen legal hergestellter Generika nach Inkrafttreten der ACTA-Normen für den Zugang armer Länder zu Medikamenten?
Zu Frage 48:
Die Bundesregierung hält die Befürchtungen im Hinblick auf den Handel mit Generika für unbegründet. ACTA enthält keine Regelungen zu Generika. Durch ACTA wird insbesondere der derzeitige Patentschutz nicht verändert oder ausgedehnt.
Es kommt auch nicht indirekt zu einer Erschwerung des Handels mit Generika. Die in ACTA enthaltenen Regelungen über die Beschlagnahme an der Grenze gelten nicht für Patente.
Zu Frage 49:
Die Bundesregierung nimmt aus den genannten Gründen nicht an, dass es zu einer Häufung von Beschlagnahmen kommen wird und der Zugang armer Länder zu Medikamenten erschwert wird.