Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Für die Auslegung des Anti-Counterfeiting Trade Agreements (ACTA) relevante Dokumente

Fragestunde - Protokoll Nr. 157 vom 08.02.2012


Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 17/8537, Frage 47):

Gibt es neben dem europäischen interinstitutionellen Dossier 2011/0166 (NLE) weitere Dokumente und Protokolle, die mit dem Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ACTA, in direktem Zusammenhang stehen, die für die Auslegung des Vertragstextes relevant sind und die den Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht zugänglich sind, und, wenn ja, welche?

Das interinstitutionelle Dokument 2011/0166 (NLE), liegt dem Bundestag vor. Das Dokument enthält den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung von ACTA und den deutschen Text von ACTA.

Auf dieses Dokument bezieht sich der Bericht der Bundesregierung über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung und den Abschluss von ACTA. Der Bericht war wiederholt Gegenstand der Beratungen des Unterausschusses Europarecht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages.

Die Bundesregierung hat den Bundestag auch ansonsten umfassend und fortlaufend über die Verhandlungen zu dem geplanten internationalen Abkommen gegen Produktpiraterie, Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ACTA, unterrichtet.



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