Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Gegen den Erlass eines Haftbefehls Zwickauer Terrorzelle

Fragestunde Protokoll Nr. 151 vom 18. Januar 2012

Gründe der Staatsanwaltschaft Gera gegen den Erlass eines Haftbefehls nach einer Observierung der Zwickauer Terrorzelle Ende 1997

Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ) (Drucksache 17/8323, Frage 68):

Ist der Bundesregierung bekannt, mit welcher Begründung die Staatsanwaltschaft Gera das Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass von Haftbefehlen gegen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe verneinte, nachdem das Landeskriminalamt Thüringen einen Durchsuchungsbeschluss wegen des Verdachts der Vorbereitung eines Explosions- und Strahlungsverbrechens erwirkt hatte, weil es bei einer Observierung Ende 1997 die drei Personen dabei beobachtet hatte, wie sie in einem Baumarkt Brennspiritus und Gummiringe kauften und in einer Garage lagerten?

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor. Der Generalbundesanwalt hat das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Gera nicht übernommen.



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