Verurteilungen von Mandatsträgern rechtsextremer Parteien
Fragestunde Protokoll Nr. 148 vom 14. Dezember 2011
Datenlage bzw. Statistiken in Bezug auf Verurteilungen von Mandatsträgern rechtsextremer Parteien auf Kommunal- und Landesebene
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen des Abgeordneten
des Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme (SPD) (Drucksache 17/8101, Fragen 62 und 63):
Über welche Datenlage bzw. Statistiken verfügt die Bundesregierung in Bezug auf Verurteilungen von Mandatsträgern rechtsextremer Parteien auf Kommunal- und Landesebene in der Bundesrepublik Deutschland, und wie viele Verurteilungen können dabei politisch motivierten Straftaten insgesamt zugeordnet werden?
Wie viele Verurteilungen rechtsextremer Mandatsträger wurden bundesweit wegen Volksverhetzung nach § 130 des Strafgesetzbuchs, StGB, und wie viele wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole nach § 86 a StGB ausgesprochen?
Wegen des Sachzusammenhangs möchte ich die beiden Fragen zusammen beantworten. Die Bundesregierung verfügt über keine Datensammlung bzw. Statistiken über Verurteilungen von Mandatsträgern rechtsextremer Parteien. Angaben über Verurteilungen werden in der Strafverfolgungsstatistik erhoben. Die Strafverfolgungsstatistik wird von den Ländern durchgeführt, ihre Ergebnisse werden auf Bundesebene vom Statistischen Bundesamt zusammengestellt und veröffentlicht. Dort wird allerdings nicht erfasst, welcher Partei die Verurteilten angehören. Als sozialdemografische Daten im weiteren Sinne werden dort nur Angaben über das Alter zur Zeit der Tat, das Geschlecht und die Nationalität erfasst. Ferner enthält die Strafverfolgungsstatistik Angaben über die angewendeten Strafvorschriften sowie über die Rechtsfolgen.