Anzahl der Anordnungen der Sicherungsverwahrung
Fragestunde Protokoll Nr. 145 vom 30. November 2011
Entwicklung der Anzahl der Anordnungen des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung im Erwachsenstrafrecht
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Wir kommen dann zur Frage 44 des Kollegen Stefan Rebmann:
Wie  verhält sich die Anzahl der Anordnungen des Vorbehalts der  Sicherungsverwahrung im Erwachsenenstrafrecht in den ersten zehn Monaten  dieses Jahres im Vergleich zu den ersten zehn Monaten letzten Jahres?
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Herr  Kollege Rebmann, Sie fragen nach den Zahlen der sogenannten  vorbehaltenen Sicherungsverwahrung. Darunter versteht man, dass in einem  Strafurteil noch nicht die Entscheidung getroffen wird, ob der  Verurteilte nach Verbüßung der Strafe in Sicherungsverwahrung kommen  wird, dass aber diese Möglichkeit vorbehalten wird und eine Entscheidung  darüber später ergeht.
Diese im Urteil vorbehaltene  Sicherungsverwahrung wird in den Statistiken der Strafrechtspflege nicht  erfasst. Wir werten aber die Einträge im Bundeszentralregister aus,  weil sich daraus ein – wenngleich nicht vollständig präzises – Bild  ergibt. Dem Register haben wir folgende Zahlen entnehmen können: Im Jahr  2009 sind bisher neun Urteile rechtskräftig geworden, in denen die  Sicherungsverwahrung im Urteil vorbehalten worden ist. Im Jahr 2010 war  dies erst in einem einzigen Urteil der Fall.
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Nachfrage, Herr Kollege Rebmann?
Stefan Rebmann (SPD):
Herzlichen  Dank. – Herr Staatsekretär Stadler, ich habe eine Nachfrage: Wie  beurteilen Sie und die Bundesregierung die Prognose, dass aufgrund des  Wegfalls der nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung die Anzahl  der Anordnungen der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung ansteigen wird?
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Herr  Kollege Rebmann, ich habe darauf hingewiesen, dass die jetzt genannten  Zahlen noch kein vollständiges Bild ergeben. In das  Bundeszentralregister werden nur rechtskräftige Verurteilungen  eingetragen. Das heißt, Urteile aus dem Jahr 2011, nach denen Sie  gefragt haben, werden erst nach und nach in dieses Register Eingang  finden, nämlich dann, wenn sie rechtskräftig geworden sind. Außerdem  gibt es bestimmte Fristen für den Eintrag, sodass das Ganze nur eine  Momentaufnahme ist.
Ich rechne damit, dass der Anstieg der  Zahlen, bei denen von der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung Gebrauch  gemacht wird, erst noch bevorsteht. Wir haben jetzt den Vergleich von  einem Fall in 2010 zu neun Fällen in 2009. Das ist noch nicht  aussagekräftig genug. Ich rechne durchaus noch mit höheren Zahlen von  vorbehaltener Sicherungsverwahrung im Urteil, so wie es der Konzeption  des von uns gemeinsam verabschiedeten Reformprojekts entspricht.
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Weitere Nachfrage? – Nein. Danke schön.





