Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Einhaltung der Umsetzungsfrist zur Vorratsdatenspeicherung

Fragestunde Protokoll Nr. 145 vom 30. November 2011

Einhaltung der Umsetzungsfrist für die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung; Vorschläge zur Verkürzung der Speicherungsfristen und Verringerung der zu speichernden Datenkategorien

Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen des Abgeordneten Christoph Strässer (SPD) (Drucksache 17/7901, Fragen 36 und 37):

Beabsichtigt die Bundesregierung, die im Vertragsverletzungsverfahren gesetzte Umsetzungsfrist der EU-Kommission von zwei Monaten zur Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einzuhalten, oder muss die EU-Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen?

Wie beurteilt die Bundesregierung die im Bewertungsbericht vom 18. April 2011 zur Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung erklärte Absicht der Europäischen Kommission, eine Überarbeitung der Richtlinie vorzuschlagen und dabei auch eine „Verkürzung der obligatorischen Speicherungsfristen“ und eine „Verringerung der Zahl der Kategorien von auf Vorrat zu speichernden Daten“ zu prüfen, und welche konkreten Vorschläge hierzu hat die Bundesregierung bisher bei der EU-Kommission eingebracht?


Zu Frage 36:
Die Europäische Kommission stellt in ihrem Schreiben vom 28. Oktober 2011 fest, dass die Bestimmungen der Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung im deutschen Recht teilweise umgesetzt sind. Unbeschadet der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010, mit der bestimmte Vorschriften, die der Umsetzung dieser Richtlinie in das nationale Recht dienen sollten, für nichtig erklärt worden sind, gibt es demnach gültige deutsche Rechtsvorschriften zur teilweisen Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG.
Der Umsetzung der Zielsetzung weiterer Vorgaben der Richtlinie 2006/24/EG soll der von der Bundesministerin der Justiz im Ressortkreis vorgelegte und dort derzeit erörterte Diskussionsentwurf zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet dienen.
Gegenstand der Erörterungen im Ressortkreis sind dabei derzeit insbesondere Fragen im Zusammenhang mit den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur Datensicherheit, zur Verwendungsregelung, zur Zweckbegrenzung, zur Transparenz und zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes. Aspekte der technischen Umsetzbarkeit der Vorgaben zum Einsatz eines besonders sicheren Verschlüsselungsverfahrens, der von anderen Daten getrennten und vom Internet entkoppelten Speicherung sowie der Beschränkung des Zugangs zu den Daten auf besonders ermächtigte Personen bedürfen in diesem Zusammenhang ebenso wie die konkrete rechtliche Ausgestaltung der Benachrichtigungspflichten und der Verwendungsregelung für die gespeicherten Daten einer sehr sorgfältigen Analyse und Lösung.
Neben diesen – im Rahmen der Umsetzung bestimmter Vorgaben der Richtlinie – zu diskutierenden, sehr komplexen Fragen widmet sich der Diskussionsentwurf insbesondere der Regelung eines Quick-freeze-Verfahrens (Data Preservation). Dazu hat die Bundesregierung mit großem Interesse zur Kenntnis genommen, dass die Europäische Kommission derzeit dabei ist, im Rahmen der von ihr angekündigten Folgenabschätzung ein Sachverständigengutachten zu diesem Verfahren einzuholen.

Zu Frage 37:
Es trifft zu, dass die Europäische Kommission unter dem 18. April 2011 ihren Bewertungsbericht zur Richtlinie 2006/24/EG vorgelegt und angekündigt hat, eine Folgenabschätzung durchzuführen und auf dieser Grundlage Änderungsvorschläge für die Richtlinie vorzulegen.
Die Erkenntnisse aus diesem Bericht sowie damit verbundene europarechtliche Fragen sind nach Auffassung der Bundesregierung ebenso wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 und die daraus zu ziehenden Konsequenzen in die Gesamtbewertung zum Inhalt und Umfang des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs sowohl auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene einzubeziehen, um abzuschätzen, welche Maßnahmen konkret zur Verwirklichung der Ziele der Richtlinie 2006/24/EG eingeleitet werden sollten.
Die Bundesregierung steht dabei auch in fortwährendem Kontakt mit Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Kommission und beteiligt sich an der Diskussion zu den vielfältigen und sehr komplexen Aspekten, die mit der Thematik verbunden sind. Konkrete Regelungsvorschläge der Kommission, zu denen eine Stellungnahme der Bundesregierung veranlasst wäre, liegen bislang nicht vor. Die Kommission hat vielmehr angekündigt, entsprechende Vorschläge im ersten Halbjahr 2012 vorlegen zu wollen.


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