Stadler-Brief an Koschyk: Gewerbesteuer splitten
Seine Zusage aus der letzte Passauer Runde hat Staatssekretär Dr. Max Stadler eingehalten uns sich jetzt im Finanzministerium für eine gerechtere Gewerbesteueraufteilung stark gemacht. Derzeit fällt bei Solaranlagen die gesamte Gewerbesteuer am Betriebssitz der Projektfirma an, bei Windkraftanlagen dagegen gibt es laut Stadler seit einiger Zeit eine Aufteilung der Kommunalsteuer zwischen der Gemeinde des Betriebssitzes der Projektfirma und der Gemeinde, in der die Anlage errichtet wird. Eine „Zerlegen“ der Gewerbesteuer auch bei Solarfirmen würde den Kommunen einen Anreiz geben, entsprechende Flächen auszuweisen, dies wiederum sei „gerade nach der von der Bundesregierung eingeleiteten Energiewende äußerst wünschenswert“, so Stadler in seinem Schreiben an den Staatssekretär-Kollegen Hartmut Koschyk. - red