Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Fragestunde - Protokoll Nr. 116 vom 29.06.2011

Vorlage des Gesetzentwurfs zur Ratifizierung des Protokolls Nr. 12 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten beim Deutschen Bundestag

Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ) (Drucksache 17/6273, Frage 84):

Wann genau – angesichts der Absichtserklärung „in Kürze“ auf Bundestagsdrucksache 17/5315 – beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Ratifizierung des Protokolls Nr. 12 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten SEV Nr. 177, gezeichnet am 4. November 2000, vorzulegen, und welche Ergebnisse der mehr als zehnjährigen Beobachtung des weiteren Fortgangs der Ratifizierung durch andere Staaten und der Entwicklung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nach dem Inkrafttreten des Protokolls (vergleiche Bundestagsdrucksache 17/5315) führten die Bundesregierung dazu, das Protokoll nun in Kürze ratifizieren lassen zu wollen?

Der Bericht der Bundesregierung über den Stand der Zeichnung und Ratifikation europäischer Konventionen ist traditionell in drei Gruppen gegliedert: Abkommen, die ratifiziert sind oder ratifiziert werden sollen, solche, bei denen noch eine längere Prüfung bevorsteht und solche, bei denen keine Ratifikation beabsichtigt ist. Das 12. Protokoll zur EMRK war von Anfang an in Gruppe 1 eingegliedert, da die Bundesregierung davon ausging, dass relativ bald Rechtsprechung des EGMR dazu vorliegen würde, die eine Entscheidung über die Ratifikation ermöglicht hätte. Solche Rechtsprechung lässt aber immer noch auf sich warten. Insofern hat sich mit dem aktuellen Bericht keine veränderte Situation ergeben. Eine Verschiebung in Gruppe 2 hätte als Signal dafür missgedeutet werden können, dass die Bundesregierung der Ratifikation des Protokolls nunmehr skeptischer gegenübersteht. Das ist nicht der Fall; die Haltung der Bundesregierung ist unverändert.



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