Vorlage des Entwurfs für ein Gesetz zur sogenannten Button-Lösung
Fragestunde - Protokoll Nr. 113 vom 08.06.2011Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Kerstin Tack (SPD) (Drucksache 17/6040, Frage 76):
Wann wird die Bundesregierung, wie mehrfach angekündigt, den Entwurf für ein Gesetz zur sogenannten Button-Lösung beschließen und in das parlamentarische Verfahren einbringen? Die Bundesregierung beabsichtigt, noch in diesem Sommer ein Gesetz gegen Kosten- und Abo-Fallen im Internet zu beschließen und den gesetzgebenden Körperschaften zuzuleiten.
Weil Kosten- und Abo-Fallen nicht zuletzt ein grenzüberschreitendes Problem darstellen, setzt sich die Bundesregierung intensiv für eine europäische Regelung in der Verbraucherrechte-Richtlinie ein, die derzeit in Brüssel verhandelt wird. Diese Verhandlungen haben sich in den letzten Monaten deutlich beschleunigt. Nach aktuellem Stand erscheint eine Verabschiedung der Richtlinie in den nächsten Wochen erreichbar. Im Augenblick ist es daher sinnvoll, das innerstaatliche Gesetzgebungsverfahren erst fortzusetzen, wenn der Regelungsinhalt der Verbraucherrechte-Richtlinie endgültig feststeht. Dies eröffnet die Möglichkeit, den europäischen Vorgaben von vornherein weitgehend Rechnung zu tragen. Das gewährleistet Kontinuität im deutschen Verbraucherrecht. Für die Wirtschaft wird doppelter Anpassungsaufwand vermieden.
Sollten sich die Verhandlungen zur Verbraucherrechte-Richtlinie doch verzögern, beabsichtigt die Bundesregierung, das Gesetz gegen Kosten- und Abo-Fallen unabhängig davon auf den Weg bringen.