Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Die PaWo-Gesetzesänderung

Staatssekretär Stadler gab nach PaWo-Artikel Gas und kann jetzt Vollzug
melden.
Gut Ding will Weile haben! Der Passauer Bundestagsabgeordnete Dr. Max Stadler zeigt sich zufrieden damit, dass die Berichterstattung in der PaWo nun zu einer Änderung im Kommunalrecht führt. Die „Passauer Woche” hatte bereits 2008 einen Vorgang aus Thurmansbang kritisch dargestellt: Der Kommunalpolitiker und damalige CSU-Fraktionschef Andreas Bauer war nach 22 Jahren aus dem Gemeinderat geworfen worden, weil er zusätzlich einen Wohnsitz in Grainet angegeben hatte. Dieser wurde als Hauptwohnsitz gewertet. Nach altem Gemeindewahlrecht darf man aber nur an seinem Hauptwohnsitz Gemeinderat sein. Die PaWo berichtete seitdem mehrfach und Dr. Max Stadler nahm sich der Thematik an. Der Einsatz hat Früchte getragen.
Justizstaatssekretär Dr. Stadler: „Ich habe diese Regelung immer für veraltet angesehen. Denn heutzutage ist es nicht mehr selten, dass die Menschen mehrere Wohnsitze haben, sei es aus beruflichen oder privaten Gründen. Das muss der Gesetzgeber akzeptieren!” Auch im Passauer Stadtrat hatte es in den Neunziger Jahren einen ähnlichen Vorgang gegeben. Laut Stadler sei es generell landauf, landab zu „unwürdigen Nachforschungen” gekommen, ob sich jemand drei Tage an dem einen und vier Tage an dem anderen Wohnsitz aufgehalten habe. „Unser früherer Landtagsabgeordneter Dietrich von Gumppenberg durfte sogar in seiner Heimatgemeinde Bayerbach bei Landshut nicht für den Gemeinderat kandidieren, obwohl er dort Schlossherr war und das Schloss Peuerbach seiner Familie bewohnte, weil er zugleich eine Werbeagentur in München betrieben hat und sich daher beruflich viel in der Landeshauptstadt aufgehalten hat.” Nach Stadlers Auffassung sei entscheidend, ob die Wähler dem Kandidaten das Vertrauen schenken. „Wer sich nur an dem einen von beiden Wohnsitzen aufhält und sich nie dort sehen lässt, wo er kandidiert, wird sowieso von der Bevölkerung nicht gewählt”, meint der Staatssekretär.
Im Fall Thurmansbang konnten auch die Verwaltungsgerichte nichts ändern.
Daher brachte Stadler gemeinsam mit dem FDPLandtagsabgeordneten Dr. Andreas Fischer das Thema in die Koalitionsverhandlungen in Bayern ein. Mit der CSU wurde vereinbart, das Kommunalwahlrecht der Realität anzupassen. Man wollte aber keinen Schnellschuss machen, sondern diese Änderung dann anpacken, wenn ohnehin eine Reform des Gemeindewahlrechts anstand.
Nun ist es endlich so weit. Vor kurzem entschied die Staatsregierung, dass nicht mehr der Hauptwohnsitz in der Kommune oder dem Landkreis Voraussetzung für die Wählbarkeit sei. Es genügt künftig ein Nebenwohnsitz. Stadler: „Es freut mich, dass die PaWo mit ihrer Berichterstattung Auslöser für diese vernünftige Änderung war. Ich bin überzeugt, dass sich der Landtags zügig dem Vorschlag des Kabinetts anschließen wird!”
Die Neuregelung gilt allerdings erst für die Zukunft. Für den geschassten Thurmansbanger Ex-Gemeinderat Andreas Bauer dürfte die Entscheidung auf jeden Fall eine späte Genugtuung sein


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