Aufatmen bei Rettungsdiensten
Passau/Berlin. Das Bundesjustizministerium erhebt keinen Widerspruch mehr gegen die Gesetzesvorlage des Bundesverkehrsministeriums zum Feuerwehrführerschein für Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t. Dies teilte Staatssekretär Dr. Max Stadler Feuerwehrführungskräften aus Niederbayern in einem gemeinsamen Gespräch mit. Der Passauer Liberale betonte, dass selbstverständlich auch das Bundesjustizministerium an einer Neuregelung interessiert sei. Das Bundesverkehrsministerium habe dargelegt, dass Ausnahmen von einer entsprechenden EU-Richtlinie möglich seien. Daraufhin habe das Bundesjustizministerium “grünes Licht“ gegeben in der Erwartung, dass das Verkehrsministerium seine Rechtsauffassung in Brüssel erfolgreich durchsetzen werde.
Der ebenfalls aus Passau stammende CSU-Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Andreas Scheuer, hatte sich im Lauf der letzten Monate ebenfalls verstärkt dafür eingesetzt, den Rettungsdiensten und Wehren hier eine Sonderregelung zu ermöglichen. Nun kann die Gesetzesvorlage im Gesetzgebungsverfahren zügig umgesetzt werden.
Der Passauer Stadtbrandrat und Vorsitzende der 1058 niederbayerischen Feuerwehren, Dieter Schlegl, zeigte sich gestern erleichtert. Die Hälfte aller Feuerwehren in Niederbayern würde von diesem Feuerwehrführerschein bis 7,5 t profitieren. Insgesamt fielen 646 Fahrzeuge der Feuerwehren in Niederbayern in diese Gewichtsklasse. Insbesondere für große Flächenlandkreise in Bayern sei es eine Erleichterung der Sicherung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren, stellten die Kreisbrandräte aus dem Landkreis Passau, Josef Ascher, und aus dem Landkreis Rottal-Inn, Johann Prex, fest.
Dr. Stadler sieht im „Feuerwehrführerschein“ auch eine deutliche Kosteneinsparung für die Kommunen und sicherte den Feuerwehren auch weiterhin vollste Unterstützung aus dem Bundesjustizministerium zu. -