Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Pläne der EU-Kommission zur Stärkung der Fahrgastrechte für alle Reisenden

Fragestunde - Protokoll Nr. 54 vom 07.07.2010

Fragen des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/ 2371, Fragen 40 und 41):

Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne der EU-Kommission, die Fahrgastrechte für alle Reisenden – auch die, die per Wasserfahrzeug, Bus oder Auto unterwegs sind – künftig weiter stärken zu wollen?
Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Stärkung der Fahrgastrechte aller Reisenden und, wenn nein, warum nicht?


Zu Frage 40:
Der Bundesregierung sind keine neuen Legislativvorhaben der EU-Kommission zum Thema „Fahrgastrechte“ bekannt. Die Fahrgastrechte im Seeverkehr wurden erstmalig auf EU-Ebene durch die Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See geregelt. Derzeit wird im Rat und im Europäischen Parlament noch über die von der EU-Kommission im Dezember 2008 vorgelegten Vorschläge für eine Verordnung über die Passagierrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und für eine Verordnung über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr verhandelt. Rat und Europäisches Parlament streben eine Einigung in zweiter Lesung an.
Angekündigt hat die EU-Kommission allerdings eine Mitteilung für den Herbst dieses Jahres, die sich weitgehend auf die Fluggastrechte konzentrieren soll. Die Bundesregierung hat sich bereits im Rahmen einer von der EU-Kommission vom 15. Dezember 2009 bis 1. März 2010 durchgeführten Konsultation zur Fortschreibung der Fluggastrechte für weitere Verbesserungen in diesem Bereich ausgesprochen.
Im Übrigen hat die EU-Kommission am 29. Juni 2010 eine europaweite Aufklärungskampagne gestartet, mit der Bahn- und Flugreisende leichter über ihre Rechte informiert werden sollen.

Zu Frage 41:
Soweit die Rechte von Fahrgästen im Schienenverkehr betroffen sind, hält die Bundesregierung es für geboten, zunächst zu prüfen, welche Erfahrungen mit den neuen gesetzlichen Regelungen, die im Jahr 2009 erlassen wurden, gemacht wurden.
Was die Rechte von Reisenden in der Schifffahrt anbelangt, so plant die Bundesregierung noch in der laufenden Legislaturperiode den Entwurf von Vorschriften zur Ausführung der oben genannten Verordnung (EG) Nr. 392/2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See vorzulegen.
Die Fluggastrechte sind auf europäischer Ebene abschließend geregelt, weshalb für gesetzgeberische Maßnahmen auf Landes- oder Bundesebene keine Kompetenz besteht. Die Bundesregierung hat sich jedoch an der oben genannten Konsultation beteiligt und in einem Schreiben an den Vizepräsidenten der EU-Kommission, Herrn Siim Kallas, eine Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 angeregt.


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