Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

„Union hält an nachträglicher Sicherungsverwahrung fest“

Von Laurent Martinez

Passau. In der schwarz-gelben Koalition bahnt sich neuer Streit um die Sicherungsverwahrung an. Bei einem Treffen in Berlin haben sich Innen- und Rechtspolitiker von CDU und CSU gestern nach PNP-Informationen auf eine gemeinsame Linie verständigt, die klar gegen die Pläne von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gerichtet ist. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte der PNP: „Wir haben uns darauf verständigt, dass wir unbedingt an der nachträglichen Sicherungsverwahrung festhalten müssen. Das ist jetzt klare Haltung der Union.“
Das Bundeskabinett hatte noch im Juni Eckpunkte für einen Gesetzentwurf beschlossen, demzufolge eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht mehr angeordnet werden kann. Die CSU hatte jedoch Widerstand gegen diese Entscheidung angekündigt.
„Die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist ein Knackpunkt im Interesse der Sicherheit der Menschen. Da werden wir auf keinen Fall lockerlassen“, sagte Herrmann zu der jetzigen Festlegung der Unionspolitiker. „Wir werden auf eine unverzügliche Umsetzung dieser Linie drängen“, sagte Herrmann. Die Zeit sei knapp, denn es drohe die Freilassung weiterer von Psychiatern als hochgefährlich eingestufter Häftlinge.
Mit der Reform der Sicherungsverwahrung reagiert Deutschland auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Das Straßburger Gericht hatte im Dezember 2009 geurteilt, dass die rückwirkende Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrechtskonvention verstößt.
Um an der nachträglich verhängten Sicherungsverwahrung festzuhalten und gleichzeitig die Einwände des Gerichts auszuräumen, plant die Union nach Angaben Herrmanns einige formale Änderungen. So solle die Sicherungsverwahrung künftig als Sicherungsunterbringung bezeichnet werden und nicht mehr als Vollzugsmaßnahme gelten, sondern als präventive Sicherungsmaßnahme. Auch sollten künftig eigens Richter für Entscheidungen zur nachträglichen Sicherungsverwahrung zuständig sein, um den Vorwurf zu entkräften, die Richter, die die Straftäter zuvor verurteilt hatten, könnten voreingenommen sein.

Max Stadler (FDP), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesjustizministerium, wies die Kritik Herrmanns im Gespräch mit der PNP zurück. Im FDP-Entwurf seien Sicherheitsinteressen der Bevölkerung „vollauf gewahrt“. „Nach unserem Gesetzentwurf wird nämlich die sogenannte, vorbehaltene Sicherungsverwahrung‘, bei der in einem Strafurteil die Entscheidung über eine Sicherungsverwahrung für einen späteren Zeitpunkt vorbehalten wird, erheblich ausgeweitet. Die Eckpunkte seien auf der letzten Justizministerkonferenz von allen mit Ausnahme Bayerns gebilligt worden.


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