Vorlage der angekündigten Regelung zum Schutz von Immobiliendarlehen bei Abtretung oder Übertragung
Ich rufe die Frage 12 auf:
Sonja Steffen (SPD):
Wann wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigte Regelung, zum Schutz von Immobiliendarlehen eine Abtretung der Darlehensforderung oder die Übertragung des Kreditverhältnisses an ein Unternehmen ohne Banklizenz zukünftig von der Genehmigung des Darlehensnehmers abhängig zu machen, vorlegen, und auf welcher Daten- oder Faktengrundlage beruht der Regelungsentwurf?
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Frau Kollegin Steffen, Ihre Frage beruht darauf, dass es in der Vergangenheit Berichterstattungen darüber gegeben hat, dass etwa bei Baudarlehen der Gläubiger gewechselt hat und sich jemand, der sein Darlehen völlig korrekt bedient und die Monatsraten bezahlt hat, plötzlich womöglich sogar einer Zwangsvollstreckung gegenübersah.
Aus diesem Grund werden innerhalb der Bundesregierung verschiedene Möglichkeiten geprüft, wie man hier Abhilfe schaffen kann. Das Bundesministerium der Justiz geht davon aus, dass noch im Jahre 2010 ein erster Regelungsentwurf zur Umsetzung dessen, was in der Koalitionsvereinbarung dazu ohnehin vorgesehen ist, vorgelegt wird.
Sie haben auch danach gefragt, welches Daten- und Faktenmaterial vorliegt. Das wird dann im Zusammenhang mit diesem Regelungsentwurf von uns dargestellt werden.
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Haben Sie eine Nachfrage? – Bitte schön.
Sonja Steffen (SPD):
Wie wird man mit Unternehmen umgehen, die, wie beispielsweise Lone Star, über eigene Banken verfügen? Im Koalitionsvertrag steht ja, dass es bei dem Schutz, den Sie gewährleisten wollen, hauptsächlich um Unternehmen geht, die die Forderung übernehmen, ohne eine Banklizenz zu haben. Wie geht man dann also mit Unternehmen um, die sich ein bisschen trickreich einer eigenen Bank bedienen?
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Sie haben zu Recht aus dem Koalitionsvertrag zitiert, in dem gewissermaßen ein Teilausschnitt der Problematik angesprochen wird. Wir sind dabei, das Thema umfassender zu diskutieren.
Es gehört allerdings auch dazu, dass man die Refinanzierungsmöglichkeiten der Banken nicht abschneiden darf; auch das muss man im Auge behalten. Das Ziel ist aber, insbesondere Schuldner, die sich selber vertragsgemäß verhalten, davor zu schützen, dass sie plötzlich einem anderen Vertragspartner gegenüberstehen, der das Recht hat, Verträge zu ändern oder eine Zwangsvollstreckung durchführen zu lassen, obwohl es dafür keinen Anlass gibt, den der Schuldner zu vertreten hat.
Auch diese Materie ist insgesamt etwas komplizierter, als es vielleicht auf den ersten Blick aussieht. Deswegen dauern die Arbeiten bei uns im Haus noch an. Wir werden im Laufe des Jahres mit einem Regelungsentwurf auf Sie zukommen.
Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:
Haben Sie eine weitere Nachfrage? – Nein.