Position der Bundesministerin für Justiz in der Frage etwaiger Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke
Ich rufe die Frage10 der Kollegin Höhn auf:
Kann die Bundesministerin der Justiz in der Frage etwaiger Verlängerungen der Laufzeit von Atomkraftwerken ein Vorgehen mittragen, das nach gutachterlicher Einschätzung ihres eigenen Hauses „mit einem nicht unerheblichen verfassungsrechtlichen Risiko verbunden wäre“, weil „nicht sicher davon ausgegangen werden“ kann, „dass das Bundesverfassungsgericht im Streitfall die Zustimmungsbedürftigkeit verneint“ (vergleiche Gutachten zur Zustimmungsbedürftigkeit einer Änderung des Atomgesetzes zur Verlängerung der Laufzeit von Kernkraftwerken vom 1. Juni 2010)?
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Frau Kollegin Höhn, wie Sie wissen, ist die politische Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung über eine Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke in Deutschland und gegebenenfalls deren Ausgestaltung noch nicht abgeschlossen. Das in Ihrer Frage zitierte gemeinsame Gutachten des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesinnenministeriums zur Frage der Zustimmungsbedürftigkeit einer etwaigen Änderung des Atomgesetzes zur Verlängerung der Laufzeit wird natürlich in den Meinungsbildungsprozess der Bundesregierung einfließen und berücksichtigt werden.
Das Gutachten kommt zu einer differenzierten Betrachtung. Es stellt fest, dass eine zustimmungsfreie Ausgestaltung eines solchen Gesetzes unter bestimmten Bedingungen noch vertretbar erscheint, sieht aber ein nicht unerhebliches verfassungsrechtliches Risiko als gegeben an, weil die Prüfung der Zustimmungsbedürftigkeit sich in dieser Frage auf rechtlichem Neuland bewegt. Verfassungsgerichtliche Entscheidungen zur Fragestellung gibt es bisher nämlich noch nicht. Es liegen mehrere Rechtsgutachten vor, die aber zu unterschiedlichen, konträren Ergebnissen kommen. Eine endgültige verfassungsrechtliche Bewertung der Frage der Zustimmungsbedürftigkeit ist erst nach Vorlage eines ausformulierten Gesetzentwurfs möglich.
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Frau Höhn, bitte.
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Staatssekretär, heute Mittag, 11.46 Uhr, ist über Reuters die Meldung verbreitet worden, dass eine Vorentscheidung gefallen sei und der Bundesrat bei der Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke kein Vetorecht haben solle.
Der Weg über ein zustimmungsfreies Gesetz werde von allen maßgeblichen Personen in der Regierung und den Regierungsfraktionen bis auf Umweltminister Norbert Röttgen favorisiert.
Zu den Befürwortern eines zustimmungsfreien Gesetzes „gehörten das Kanzleramt, Innen-, Finanz- und Justizministerium“ und die beiden Koalitionsfraktionen. Können Sie bestätigen, dass Sie zu den nicht unerheblichen Befürwortern gehören, die der Meinung sind, dass man ein Gesetz machen soll, das der Zustimmung des Bundesrates nicht bedarf, obwohl Ihnen ein Gutachten vom Anfang dieses Monats vorliegt, das also noch sehr jung ist, nach dem nicht unerhebliche verfassungsrechtliche Risiken damit verbunden sind und man nicht sicher davon ausgehen kann, dass das Bundesverfassungsgericht im Streitfall die Zustimmungsbedürftigkeit verneint?
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Frau Höhn, wie ich in der Antwort auf Ihre schriftliche Frage schon ausgeführt habe, ist die Frage der Zustimmungsbedürftigkeit erst dann endgültig zu beantworten, wenn ein ausformulierter Gesetzentwurf vorliegt, sodass dessen Inhalt bewertet werden kann. Ich glaube, ich habe deutlich genug vorgetragen, dass es Ausgestaltungen eines solchen Gesetzes gibt, die nach der im Gutachten von BMJ und BMI vertretenen Auffassung zustimmungsfrei sind, es aber auch andere Ausgestaltungen eines solchen Gesetzes geben kann, die der Zustimmung bedürfen. Leider ist es in der Juristerei oft so, dass man eine Frage nicht einfach mit Ja oder Nein beantworten kann, sondern mit dem berühmten Juristensatz „Es kommt darauf an…“ beantworten muss.
Vielleicht darf ich das verfassungsrechtliche Problem ganz kurz erläutern. Es handelt sich um Art.87 c des Grundgesetzes. Nach dieser Vorschrift können Gesetze – ich verkürze einmal –, die die friedliche Nutzung der Kernenergie betreffen, wofür der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz besitzt, „mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass sie von den Ländern im Auftrag des Bundes ausgeführt werden.“ Das Gutachten, das BMJ und BMI vorgelegt haben, geht davon aus, dass der Maßstab für die Anwendung des Art. 87 c Grundgesetz ist, ob in einer Laufzeitverlängerung eine neue Übertragung dieser Aufgabe an die Länder als Bundesauftragsverwaltung liegen würde oder nicht. Das ist der entscheidende Maßstab. Je nachdem, wie das Gesetz ausgestaltet ist, kann diese Voraussetzung erfüllt sein oder auch nicht.
Ich bitte daher noch einmal um Verständnis, wenn ich hier vortrage, dass für uns beide Möglichkeiten rechtlich denkbar sind. Auf das Risiko, das damit zusammenhängt, dass bisher keine Entscheidung zu Art. 87 c des Grundgesetzes vorliegt, habe ich hingewiesen. Es gibt eine Entscheidung – 48. Band – zu einer Parallelvorschrift – Art.87 b Grundgesetz –, der wir bei unserem Gutachten den Prüfungsmaßstab entnommen haben.
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Frau Höhn.
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Heißt das, dass die Meldung von Reuters nicht stimmt und dass Sie sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht im Sinne einer Zustimmungsfreiheit des Gesetzes entschieden haben? So interpretiere ich Ihre Antwort einmal, denn ich wollte ja keine juristische Antwort haben.
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Frau Höhn, ich habe mich am heutigen Vormittag in Gremien des Deutschen Bundestages bewegt und diese Meldung von Reuters jetzt erstmals zur Kenntnis genommen.
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Okay, danke schön. Ich dachte nur, dass Sie als Staatssekretär eine solche Meldung, die von Ihrem Ministerium ausgeht, auch kennen.
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Ich weiß nicht, ob sie von unserem Ministerium ausgeht; das hatten Sie vorhin nicht so vorgetragen.
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Doch, hatte ich schon. Ich dachte nur, dass Sie über die Entscheidung Ihres Ministeriums informiert sind. Aber gut.
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Frau Kollegin Höhn, das bin ich durchaus, und die Entscheidung unseres Ministeriums lautet folgendermaßen: Man kann eine endgültige verfassungsrechtliche Bewertung der Frage, ob dieser Vorgang im Bundesrat zustimmungsbedürftig ist, erst dann abgeben, wenn der Gesetzestext ausformuliert vorliegt.
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
So, jetzt meine zweite Nachfrage.
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Das war schon die zweite Nachfrage.
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Nein, ich habe doch gar keine Frage gestellt.
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Sie sagten, Sie dachten, dass diese Meldung vom Ministerium ausging, und der Herr Staatssekretär hat darauf geantwortet. Deswegen würde ich jetzt gern Herrn Montag die Möglichkeit zu einer weiteren Nachfrage geben.
Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Danke schön, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär Stadler, Sie haben schön geantwortet, und die von Ihnen zitierte Verfassungslage ist mir bekannt. Aber ich will noch einmal hinsichtlich des politischen Inhalts Ihrer Antwort nachfassen.
Habe ich diese so zu verstehen, dass das Bundesjustizministerium ein Laufzeitenverlängerungsgesetz für verfassungsrechtlich unbedenklich halten würde, wenn den Bundesländern in diesem Gesetz die Verwaltungskompetenz für den Atombereich genommen und die gesamte Verwaltung der Atomkraftwerke in die Zuständigkeit des Bundes überführt würde? Ist das die Quintessenz Ihrer Antwort?
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Nicht ganz, Herr Kollege Montag. Sie haben ein Szenario formuliert, bei dem der Art. 87 c Grundgesetz tatsächlich nicht einschlägig wäre und sich demgemäß keine Zustimmungsbedürftigkeit nach dieser Vorschrift ergeben würde. Mir ist allerdings bisher nicht bekannt, dass das möglicherweise beabsichtigte Gesetz diesen Weg gehen soll.
Wenn es bei der bisherigen Rechtslage, dass nämlich das Atomgesetz von den Ländern in Auftragsverwaltung des Bundes vollzogen wird, bleibt, dann kommt es darauf an, ob mit der Gesetzesänderung eine neue Auftragsverwaltung geschaffen wird – dann wäre der Art. 87 c Grundgesetz einschlägig – oder ob dies nicht der Fall ist. Dies wiederum hängt davon ab, welchen Inhalt das Gesetz haben wird.
Sie haben ein Szenario beschrieben, das man theoretisch betrachten kann, das uns praktisch aber in dieser Form nicht vorgelegt worden ist.
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Frau Steiner.
Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Staatssekretär, es gibt ein Rechtsgutachten des Landes Schleswig-Holstein, das zu dem Ergebnis kommt, dass die Aufspaltung der geplanten Atomrechtsänderungen in ein Gesetz, das die Laufzeiten verlängert, und in ein Gesetz, das Sicherheitsbestimmungen enthält, im Lichte der staatlichen Schutzpflichten gemäß Art. 1 und 2 Grundgesetz verfassungswidrig sein könnte. Ist dies auch aus Sicht des Bundesministeriums der Justiz eine ernst zu nehmende rechtliche Argumentation?
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Frau Kollegin, wie ich schon bei meiner allerersten Antwort ausgeführt habe, nehmen wir die Gutachten, die es zu dieser nicht einfachen Thematik gibt, selbstverständlich alle sehr ernst. Gerade weil es unterschiedliche Gutachten durchaus beachtlichen Inhalts gibt, ist eine eindeutige Vorhersage, wie das Bundesverfassungsgericht, das diese Frage bisher noch nicht entschieden hat, in einem etwaigen Streitfalle entscheiden würde, unserer Ansicht nach derzeit schwer möglich.
Sie haben eine spezielle Frage gestellt, die ich nur in abstrakter Form beantworten kann. Diesbezüglich ist die Rechtslage allerdings völlig klar. Entgegen Auffassungen, die in der Frühzeit der Bundesrepublik Deutschland in der Kommentarliteratur vertreten worden sind, ist seit langem völlig eindeutig geklärt, dass eine Aufspaltung von Gesetzen in einen zustimmungsfreien Inhalt und in einen zustimmungspflichtigen Inhalt möglich ist. Ich möchte jetzt nicht bewerten, ob dies in der von Ihnen geschilderten konkreten Konstellation der Fall ist. Dazu müsste man einen ausformulierten Gesetzesvorschlag kennen.
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Ich sage damit auch nicht – ich betone das, damit ich nicht missverstanden werde –, dass eine Entscheidung getroffen ist, eine solche Aufspaltung vorzunehmen. Ich sage nur: Sie ist in früheren Fällen vorgenommen und nicht beanstandet worden. Ich möchte also nur abstrakt auf die Frage nach der Rechtslage antworten, die Sie aufgeworfen haben.
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Eine Nachfrage des Kollegen Ott.
Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, ich mache mir langsam Sorgen um den Zustand des Konservatismus in Deutschland. Konservative Spitzenpolitiker – meistens fangen ihre Namen mit K an – pfeifen auf die Pflichterfüllung, die wesentlicher Bestandteil konservativen Denkens und konservativer Ethik ist. Jetzt bringen Sie etwas auf den Weg, bei dem ich mich frage, wann es so etwas zum letzten Mal gegeben hat. Wann hat die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, bei dem das Bundesjustizministerium nicht unbedeutende verfassungsrechtliche Risiken gesehen hat? Wie vereinbaren Sie das mit Ihrem Job als Staatssekretär im Verfassungsschutzministerium?
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Ich will jetzt nicht oberlehrerhaft sein, aber ich glaube, dass die Frage nach dem Zustand des Konservatismus – ich bevorzuge das Wort Konservativismus; aber das ist nur eine semantische Kleinigkeit am Rande –
(Dr. Hermann Ott [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr interessant!)
nicht ausgerechnet von mir als liberalem Politiker hier in der Fragestunde zu beantworten ist.
Ich habe, glaube ich, als Parlamentarischer Staatssekretär auch keinen Job, sondern eine Aufgabe. Diese Aufgabe nehmen wir als Bundesjustizministerium in der Weise wahr, dass wir die bestehende Rechtslage dargestellt haben.
Ich darf versuchen, ein Missverständnis, das in Ihrer Frage durchzuklingen schien, auszuräumen. Ich habe nicht gesagt, dass ein Gesetz zur Laufzeitverlängerung zustimmungsfrei ist. Ich habe gesagt, dass Gestaltungen denkbar sind, in denen es zustimmungsfrei ist, dass aber auch andere Gestaltungen denkbar sind, in denen es – nach unserem Maßstab, den wir einer Parallelentscheidung des Bundesverfassungsgerichts gemeinsam mit dem Innenministerium entnehmen – zustimmungspflichtig ist. Insofern war in Ihrer Frage eine Annahme enthalten, die nicht zutrifft. Wir können eine endgültige Bewertung nur vornehmen, wenn ein konkreter Gesetzestext vorliegt.
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Die nächste Frage stellt der Kollege Krischer.
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Danke schön. – Meine Frage zielt in die Richtung, ob Ihr Ministerium ein Gesetz auf den Weg bringen wird, auch wenn es Gutachten, Expertisen namhafter Experten geben wird, die von einem Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht ausgehen. Wird Ihr Haus, wird das Justizministerium, ein Gesetz mittragen, auch wenn es deutliche Anhaltspunkte für ein Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht – Stichwort Zustimmungspflichtigkeit – gibt?
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Die erste Frage kann ich mit einem klaren Nein beantworten. Unser Ministerium wird ein solches Gesetz überhaupt nicht auf den Weg bringen; denn es ist nicht federführend zuständig. Wenn, dann bringt die Bundesregierung das Gesetz auf den Weg.
Inhaltlich bezog sich Ihre Frage auf verfassungsrechtliche Bedenken. Das Bundesjustizministerium und das Bundesinnenministerium sind um eine gutachterliche Stellungnahme zur Verfassungsrechtslage gebeten worden. Diese haben wir abgegeben. Ich glaube, es ist selbstverständlich, dass das Gutachten in die weitere Meinungsbildung der Bundesregierung einfließt. Diese ist, wie Sie wissen, noch nicht abgeschlossen.
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Herr Ströbele.
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Danke. – Herr Kollege Stadler, kennt der Staatssekretär im Justizministerium oder das Justizministerium oder kennen beide eine Gesetzesformulierung zur Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken, in der keine neue Auftragsverwaltung vorgesehen ist und die deshalb nach Auffassung des Bundesjustizministeriums auch keiner Zustimmung der Länderkammer, also des Bundesrates, bedarf? Wenn ja, ist der Staatssekretär bereit, uns diese Formulierung mitzuteilen?
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Herr Kollege Ströbele, vorhin habe ich auf eine andere Frage geantwortet, dass ich das eine oder andere in der Fragestunde von der Regierungsbank aus nicht tun darf. Vermutlich darf ich Ihnen auch nicht zu Ihrem Geburtstag gratulieren, den Sie in dieser Woche feiern konnten.
(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch! Das dürfen Sie!)
Ich beschränke mich daher auf die Beantwortung Ihrer Frage und sage: Einen solchen Gesetzestext kenne ich bisher nicht, weil unserem Haus noch kein Gesetzestext vorgelegt worden ist. Ich habe abstrakt dargestellt, was aufgrund einer Entscheidung, die das Bundesverfassungsgericht zu einer anderen Vorschrift gefällt hat, der Prüfungsmaßstab sein wird.
Ich darf wiederholen: Die entscheidende Frage ist, ob in einer Laufzeitverlängerung die Übertragung einer neuen Aufgabe liegt. Die Laufzeitverlängerung als solche ist keine verfahrensrechtliche Vorschrift, die die Länder betreffen würde, sondern eine materiellrechtliche. Dennoch ist die Fragestellung richtig.
Um vollständig vorzutragen, nehme ich Ihre Frage zum Anlass, noch etwas anderes deutlich zu machen – vielleicht wollte Frau Höhn mich danach fragen; dann kann ich ihre Frage beantworten, ohne dass sie mich gefragt hat –: In anderen Rechtsgutachten gibt es bekanntlich andere Ansatzpunkte. All dies wird bei der endgültigen Bewertung zu berücksichtigen sein.
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Eine weitere Frage, diesmal von der Kollegin Herlitzius.
Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Danke. – Auch ich habe eine Frage, Herr Staatssekretär. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Horst Meierhofer hat erklärt, um eine Laufzeitverlängerung durchzuführen, müsse diese – jetzt folgt das Zitat – „rechtlich wasserdicht sein.“ Teilen Sie diese Auffassung?
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Ich teile in der Regel alle Auffassungen meines geschätzten Kollegen Horst Meierhofer aus Regenburg.
(Bettina Herlitzius [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wow!)
Ich habe deutlich gemacht, dass das Bundesinnenministerium und das Bundesjustizministerium gemeinsam auf verfassungsrechtliche Risiken bei bestimmten Ausgestaltungen eines etwaigen Gesetzes hingewiesen haben. Dies wird sicherlich in die Meinungsbildung der Bundesregierung einfließen.