Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Vorlage des angekündigten Löschgesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen

Ich rufe die Frage 9 des Kollegen Lars Klingbeil auf:

Wann beabsichtigt die Bundesregierung, das bei der Einbringung der Gesetzentwürfe zur Aufhebung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen im Februar 2010 angekündigte Löschgesetz vorzulegen, und was soll konkret in diesem Gesetz geregelt werden?

Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:

Herr Kollege Klingbeil, wie Sie gerade selbst erwähnt haben, ist im Koalitionsvertrag selbstverständlich festgehalten, dass es notwendig ist, gegen kinderpornografische Angebote im Internet intensiv vorzugehen und diese schnellstmöglich zu löschen, statt sie zu sperren. Sie haben zu Recht erwähnt, dass für ein Jahr kinderpor­nografische Inhalte auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes nicht gesperrt werden. Stattdessen betreiben die Polizeibehörden in enger Zusammenarbeit mit den Selbstregulierungskräften der Internetwirtschaft die Löschung kinderpornografischer Seiten. Bei der Be­antwortung der vorherigen Frage ist bereits deutlich geworden, dass diese Bemühungen nach einem Jahr in Hinblick auf Erfolg und Wirksamkeit evaluiert werden und aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse eine ergebnisoffene Neubewertung vorgenommen werden soll. Das ist der Stand der Dinge.

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:

Haben Sie eine Nachfrage, Herr Klingbeil?

Lars Klingbeil (SPD):

Vielen Dank für die Antwort. – Teilen Sie die Einschätzung namhafter Rechtsexperten, die sagen, dass wir kein Löschgesetz, wie von der Regierung angekündigt, brauchen, weil wir keine rechtlichen Lücken haben, sondern Lücken bei der Durchsetzung von bestehenden Rechten? Meine zweite Frage schließt sich daran an: Falls Sie das anders sehen, würde ich gerne wissen, wo Sie gesetzgeberische Lücken, die mit dem Löschgesetz geschlossen werden müssen, sehen.

Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:

Tatsache ist, dass wir ein Gesetz vorgefunden haben, das noch von der alten Bundesregierung und der damaligen Koalitionsmehrheit kurz vor der Bundestagswahl gegen den Widerstand aller Oppositionsfraktionen beschlossen worden ist. Es sollte mit der sogenannten Sperrung der Zugang zu kinderpornografischen Inhalten erschwert werden. In Wahrheit ist das aber keine echte Sperrung. Deswegen haben wir in der neuen Koalition vereinbart, uns auf das Wesentliche, Erfolgversprechende und Notwendige zu konzentrieren, nämlich die Löschung vorzunehmen.

Auf der Grundlage des derzeit geltenden Rechts sind Maßnahmen zur Durchsetzung dieses Vorhabens, also zur Löschung solcher Inhalte, ins Werk gesetzt worden. Der Kollege vom Innenministerium hatte gerade nicht erwähnt, dass am 19.Februar 2010 ein Anwendungserlass des Bundesinnenministeriums an das Bundeskriminalamt gegangen ist, mit dem sichergestellt wurde, dass die kritisierte sogenannte Sperrinfrastruktur nicht ins Werk gesetzt wird. Seither wird auf der Grundlage der bestehenden Gesetze das Löschen vorgenommen. Die Zahlen dazu wurden gerade von Herrn Bergner vorgetragen.

 


Es ist aber vielleicht noch zu ergänzen, dass mit den Selbstregulierungskräften der Internetwirtschaft gerade kürzlich vereinbart worden ist, die Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt noch zu verstärken. Insbesondere das Bundeskriminalamt – das ist eine wichtige Information – hat etwa seit Mai die Zusammenarbeit mit den USA deutlich verstärkt; denn aus den vorgetragenen Zahlen ist hervorgegangen, dass von dort besonders viele solcher Inhalte ins Netz gestellt werden.

Dies geschieht in der Tat alles, ohne dass dafür eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen worden wäre. Nach Ablauf von einem Jahr wird dann zu evaluieren sein, ob diese Maßnahmen ausreichen. Abschließend bewerten – da schließe ich mich Herrn Kollegen Bergner an – kann man das aufgrund der jetzt vorliegenden Zah­len noch nicht. Wir glauben, dass die Zahl der Löscherfolge steigen wird.

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:

Eine weitere Nachfrage kommt vom Kollegen Montag.

Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Danke, Frau Präsidentin. – Ihre Erklärung, Herr Staatssekretär, veranlasst mich dazu, kurz nachzufragen. Habe ich Ihre letzten Ausführungen so zu verstehen, dass die Frage, ob es überhaupt ein Löschgesetz geben wird, offen ist? Ist also gar nicht sichergestellt, dass Sie einen Entwurf für ein Löschgesetz vorlegen werden, sondern ist es so, dass Sie erst abwarten, wie die Praxis funktioniert, und erst danach entscheiden wollen, ob Sie überhaupt einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen wollen?

Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:

Sie haben es nicht ganz genau so verstanden, wie ich es gemeint habe, oder ich habe es nicht präzise genug ausgedrückt. Klar ist, dass nach einem Jahr evaluiert wird, wie man weiter vorgeht, insbesondere ob es bei dem von der neuen Bundesregierung favorisierten Grundsatz „Löschen statt Sperren“ bleibt oder ob es zu einer Rückkehr zu den Zugangserschwernisregelungen der früheren Koalition aus CDU/CSU und SPD kommen wird. Das war damit gemeint.

Sie haben meinen Ausführungen entnommen, dass dem Bundestag von der Bundesregierung derzeit kein Entwurf für ein eigenes Löschgesetz vorgelegt worden ist. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage: Darüber gibt es interne Gespräche, die aber bisher nicht zu dem Ergebnis geführt haben, dass wir Ihnen einen solchen Gesetzentwurf hätten vorlegen können.

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:

Dann kann jetzt der Kollege Klingbeil seine zweite Nachfrage stellen. Es gab hier gerade etwas Konfusion.

Lars Klingbeil (SPD):

Vielen Dank. – Ich wollte genau den Punkt aufgreifen, den auch der Kollege Montag angesprochen hat. Er hat übrigens genauso wie ich verstanden, dass Sie gesagt haben: Wir evaluieren, und am Ende steht die Frage: Brauchen wir überhaupt ein Löschgesetz?

Zwischendurch gab es Pressemeldungen, in denen verbreitet wurde, der Entwurf für ein Löschgesetz sei jetzt fertig und werde zwischen den Ministerien abgestimmt. Meine kurze Frage ist: Stimmen diese Presseartikel also nicht, dass an einem solchen Gesetzentwurf bereits gearbeitet wird?

Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:

Noch einmal, Herr Kollege Klingbeil: Nach Ablauf des einen Jahres – ich habe es präzisiert – wird entschieden, wie weiter verfahren wird. Dass es innerhalb der Bundesregierung schon jetzt Überlegungen gibt, dem Bundestag einen eigenen Gesetzentwurf für ein Löschgesetz vorzulegen, haben Sie den Pressemeldungen richtig entnommen. Diese Überlegungen sind aber noch nicht zu einem Ergebnis gekommen, sodass Ihnen bisher ein solcher Gesetzentwurf, wie Sie unschwer feststellen konnten, noch nicht vorgelegt worden ist.

 


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