Zeichnung des revidierten Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern
Fragestunde vom 19.05.2010
Ich rufe die Frage 1 des Kollegen Volker Beck auf:
Wann beabsichtigt die Bundesregierung die Zeichnung des revidierten Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern vom 27. November 2008 - SEV 202 -, und wie begründet die Bundesregierung, dass eine Zeichnung anderthalb Jahre nach Auflegung noch immer nicht erfolgt ist?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Herr Kollege Beck, die Bundesregierung prüft die Zeichnung des revidierten Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern. Für die Zeichnung sind ein Beschluss des Bundeskabinetts sowie eine Abstimmung mit der Ständigen Vertragskommission der Länder erforderlich. Die Prüfungen der Bundesregierung sind noch nicht abgeschlossen.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Eine Nachfrage? - Bitte.
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Können Sie mir erklären, warum bereits 14 Länder dieses Übereinkommen unterzeichnet haben, aber die Bundesrepublik Deutschland nicht, obwohl wir eines der Länder waren, die - damals war Frau Zypries Bundesjustizministerin - den Anstoß zur Überarbeitung dieser Konvention gegeben haben, damit wir die alte Forderung der FDP, die auch wir immer erhoben haben, die gemeinschaftliche Adoption von Lebenspartnerschaften zu ermöglichen, ohne die Konvention zu verlassen, endlich hinbekommen? Ich bin ganz erstaunt, dass das Engagement Ihres Hauses in Ihrer Eingangsantwort so zurückhaltend formuliert war.
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Herr Kollege Beck, wie Sie wissen, dauerte die Regierungszeit der früheren Bundesregierung noch fast ein Jahr an, nachdem im Europarat dieses Übereinkommen beschlossen worden war. Ich bin natürlich nicht in der Lage, Auskunft darüber zu geben, warum die Große Koalition die Zeichnung dieses Übereinkommens nicht veranlasst hat. Seit der Bildung der christlich-liberalen Koalition ist nunmehr etwas mehr als ein halbes Jahr vergangen. Wie ich schon erwähnt habe, dauern die Prüfungen innerhalb der Bundesregierung, ob man das Übereinkommen zeichnet und, wenn ja, gegebenenfalls wann, noch an.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Eine weitere Nachfrage? - Bitte schön.
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Gibt es denn in der Bundesregierung Überlegungen und, wenn ja, von welcher Seite, der Konvention womöglich nicht beizutreten?
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Herr Kollege Beck, Ihnen ist sicherlich der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP bekannt.
(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darin steht nichts zur Adoption!)
Darin sind eine Reihe von Verbesserungen für eingetragene Lebenspartnerschaften vereinbart. Es sind übrigens auch Verbesserungen im Jahressteuergesetz hinsichtlich der Erbschaftsteuer und der Grunderwerbsteuer vereinbart.
(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht jetzt aber um die Konvention!)
Das ist also eine Thematik, mit der wir sehr wohl befasst sind. Ihnen ist aber auch geläufig, dass genau zu der Frage, die Sie gestellt haben, der Bundesregierung im Koalitionsvertrag kein Auftrag erteilt worden ist.
(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das finde ich erstaunlich angesichts der FDP-Position!)
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Danke schön.