Abschaffung Bilanzierungspflicht für kleinere Unternehmen
Frage der Abgeordneten Christine Scheel (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/1107, Frage 72):
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Abschaffung der Bilanzierungspflicht für kleine Unternehmen im EU-Ministerrat zeitnah auf die Tagesordnung zu setzen, um eine Verabschiedung zu ermöglichen, und welche Maßnahmen gedenkt sie zu unternehmen, falls die Verabschiedung der Initiative auf EU-Ebene scheitert oder langfristig verschoben wird, um kleine Unternehmen von der Bilanzierungspflicht zu entlasten, damit diese Bürokratiekosten einsparen können?
Die Beratungen im Rat über den von Ihnen angesprochenen Richtlinienvorschlag der Kommission zu Bilanz-erleichterungen für Kleinstunternehmen sind bislang durch die Ablehnung einiger Mitgliedstaaten blockiert worden. Nach einem positiven Votum des Europäischen Parlaments Anfang März setzt sich die Bundesregierung insbesondere bei der Kommission, dem spanischen Ratsvorsitz und Frankreich nachdrücklich für eine Weiterführung der Verhandlungen im Rat unter Berücksichtigung von Änderungsvorschlägen des Europäischen Parlaments ein. Dabei sind wir natürlich auch in ständigem Kontakt mit den anderen Befürwortern, insbesondere Großbritannien. Es ist derzeit aber noch nicht abzusehen, ob die Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments von den bislang ablehnenden Mitgliedstaaten als Basis für einen Kompromiss angesehen werden.
Die europarechtlich bislang bestehenden Möglichkeiten, kleinen Kapitalgesellschaften Bilanzierungserleichterungen zu gewähren, werden in Deutschland vollumfänglich ausgeschöpft. Auch im Rahmen der von der Kommission für 2011 angekündigten grundlegenderen Überarbeitung der Bilanzrichtlinien wird sich die Bundesregierung für eine angemessene Ausgestaltung der Bilanzierungspflichten von kleinen und mittelgroßen Unternehmen einsetzen, damit diese nicht mit unnötigen Bürokratiekosten belastet werden.