Mietnomadentum
Fragen der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 110 und 111):In welcher Weise und in welchem Zeitrahmen beabsichtigt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen gegen das sogenannte Mietnomadentum auszugestalten?
Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass bei einer Veränderung der geltenden Rechtslage die Rechte der Mieterinnen und Mieter im gewohnten Maße gewahrt bleiben und nicht die große Mehrheit der Mieterinnen und Mieter aufgrund des Fehlverhaltens einer Minderheit rechtliche Nachteile erfährt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Max Stadler:
Zu Frage 110
Die Bundesregierung prüft derzeit, welche Maßnahmen in Betracht kommen, um dem "Mietnomadentum" zu begegnen. Diese Maßnahmen müssen einerseits wirksam sein. Zugleich dürfen sie die Grundsätze des sozialen Mietrechts und rechtsstaatlicher Verfahren nicht infrage stellen. Die große Mehrheit der Mieterinnen und Mieter verhält sich rechtstreu. Vor diesem Hintergrund sind sorgfältige Abwägungen erforderlich; diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Zu Frage 111:
Rechtstreue Mieterinnen und Mieter haben wegen der Bekämpfung des "Mietnomadentums" keine Nachteile zu befürchten. Auf die Antwort zu Frage 110 wird verwiesen.