Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Rede vom 11.10.2001

Der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion in der Debatte um die Innere Sicherheit

Rede im Plenum des Deutschen Bundestag
in der Debatte um die Innere Sicherheit

Ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit. Deshalb unterstützt die Freiheitspartei FDP die Bemühungen der Bundesregierung, die innere Sicherheit in Deutschland zu verbessern. Kriterium unserer Zustimmung bleibt aber, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen notwendig, geeignet und verhältnismäßig sind. Deshalb fragen wir als FDP in erster Linie nach dem Vollzugsdefizit bei der inneren Sicherheit. Wer neue Gesetze fordert, muss zuerst eine Antwort auf die Frage geben: Woran liegt es, dass offenkundig die bereits bestehenden Sicherheitsgesetze in der Praxis nicht ausreichend angewandt werden. Dann kommt man rasch zu der Feststellung, dass es bei den Sicherheitsbehörden an Personal und Sachausstattung fehlt. Die Politik muss bereit sein, den Sicherheitsbehörden das notwendige Personal und die notwendige technische Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Wir dürfen die Innenminister, die Justizminister und die Finanzminister von Bund und Ländern nicht aus der Verantwortung entlassen, die Vollzugsdefizite bei der inneren Sicherheit zu beseitigen. Das ist die dringendste Aufgabe und die wirkungsvollste Antwort auf die neuen Bedrohungen der inneren Sicherheit.

Darüber hinaus werden seit dem 11. September zahlreiche Gesetzesänderungen diskutiert. Die FDP-Bundestagsfraktion hat hierzu in ihrem umfangreichen Thesenpapier zur inneren Sicherheit eine differenzierte Position vertreten. Wir werden den wirklich notwendigen Gesetzesänderungen zustimmen. Das heißt nicht, alles unbesehen zu unterschreiben. Etwa die Pläne zur zentralen Erfassung aller Bankkonten gehen viel zu weit. Die FPD bleibt dabei: Es darf nicht unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung der „gläserne Bürger“ geschaffen werden.

Der Bundestag sollte seine Entscheidungen rasch treffen. Gleichwohl muss es ein sorgfältiges Gesetzgebungsverfahren geben, in dem Innen- und Rechtsausschuss sachverständige Beratung von Experten in Anspruch nehmen können. So wird immer wieder gesagt, der Datenschutz behindere den Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden. Als Liberale möchten wir im Gesetzgebungsverfahren genau dargelegt haben, welche konkreten Beispielsfälle aus der Praxis es dazu gibt und welche gesetzlichen Bestimmungen im einzelnen geändert werden müssten, oder ob nicht vielmehr die gesetzlichen Grundlagen bereits bestehen und es sich erneut um einen Fall des Vollzugsdefizits handelt.

Zu einer rationalen Sicherheitspolitik gehört auch die ständige Erfolgskontrolle von gesetzgeberischen Maßnahmen. Die FDP hat durchgesetzt, dass eine solche Kontrolle durch das Parlament jetzt bei Telefonüberwachungen eingeführt worden ist. An diesem Modell werden wir uns auch bei anderen Maßnahmen orientieren, damit Gesetzgebung nicht Aktionismus bleibt, sondern wirklich erfolgsbezogen arbeitet.

Schließlich darf nicht vergessen werden, dass angesichts der internationalen Bedrohung durch den Terrorismus die internationale Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden sowie die EU-weite Rechtssetzung erhöhte Bedeutung gewinnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
in einer parteiübergreifenden Resolution vom Frühjahr 2001 hat der Deutsche Bundestag dem Rechtsextremismus, der Fremdenfeindlichkeit, dem Antisemitismus und der Gewalt den Kampf angesagt. Wir waren darüber einig, dass es eine massive Einschränkung der persönlichen Freiheit ist, wenn z.B. Ausländer sich in so genannten nationalbefreiten Zonen nicht mehr gefahrlos und frei bewegen können. Wir haben unsere Entschlossenheit zum Ausdruck gebracht, dies nicht hinzunehmen.

Genauso verhält es sich mit der terroristischen Bedrohung der inneren Sicherheit. Dieser Bedrohung der Freiheit treten wir gerade als Liberale entschieden entgegen. Mit rechtsstaatlichen Mitteln und nur mit rechtsstaatlichen Mitteln muss die Freiheit verteidigt werden.


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