Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Rede vom 27.02.2002

Die FDP lehnt das Versorgungsänderungsgesetz ab

Vizepräsidentin Petra Bläss: Nächster Redner ist der Kollege Dr. Max Stadler für die FDP-Fraktion.

Dr. Max Stadler (FDP): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute stehen zwei Gesetzent-würfe zur Debatte, die allerdings nach Auffassung der FDP-Fraktion sehr unterschiedlich zu bewerten sind.

Der Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes greift zwei berechtigte Anlie-gen auf. Die Möglichkeit, Beamte bei begrenzter Dienstfähigkeit weiterzubeschäftigen, ist bisher an die Vollendung des 50. Lebensjahres geknüpft. Die Streichung dieser Altersgrenze soll eine Gleichbehandlung aller begrenzt dienst-fähigen Beamten sicherstellen. Dem kann man zustimmen.

Im Dienstrechtsreformgesetz, das die frühere Koalition aus CDU/CSU und FDP in der letzten Legislaturperiode beschlossen hat, war der Grundsatz „Rehabilitation vor Versorgung“ betont worden. Dieser richtige Gedanke wird nun durch den Gesetzentwurf des Bundesrates konsequent fortgeführt, indem die erneute Berufung in ein Beamten-verhältnis auch in den Fällen der begrenzten Dienstfähigkeit möglich werden soll. Bei dem großen Anstieg vorzeiti-ger Ruhestandsversetzungen darf der Gesetzgeber nicht tatenlos zusehen; das hat ja erhebliche Konsequenzen für die öffentlichen Haushalte. Daher ist diesem Vorschlag des Bundesrates aus Sicht der FDP zuzustimmen.

Dagegen lehnen wir Ihren Entwurf zum Versorgungsänderungsgesetz 2001 weiterhin entschieden ab. Herr Staats-sekretär Körper hat sich heute auf den Versorgungsbericht berufen, den die Bundesregierung im September be-schlossen hat und der wohl dem Parlament zugeleitet ist, beim Parlament aber noch nicht angekommen ist. Deswegen ist es ein etwas schwieriges Unterfangen, auf der Basis von Herr-schaftswissen über eine Versorgungs-rechtsreform zu diskutieren.

(Walter Hirche [FDP]: Das ist der Unterschied zwischen Körper und Antikörper! – Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Klar ist, dass Sie sich in der Vergangenheit ohnehin nicht auf diesen Versorgungsbericht bezogen haben, da Sie be-reits seit Monaten ankündigen, dass Sie die Reformmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung „wirkungs-gleich“, wie es heißt, auf die Beamtenversorgung übertragen wollen. Dabei haben Sie außer Betracht gelassen, dass mit der Einführung der Versorgungsrücklage durch die alte Koalition die notwendige Vorsorge für die Erfüllung der Pensionsansprüche bereits getroffen worden war. Der Reformbedarf war von uns in der letzten Legislaturperiode längst erkannt. Der Einschnitt, den wir bei der Beamtenversorgung vorgenommen haben, ist von Ihnen nicht rückgängig gemacht worden, die Rentenreform dagegen sehr wohl.

(Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Das ist der Widerspruch!)

Deswegen ist es eine verquere Logik, wenn Sie jetzt behaupten, man müsse im Beamtenrecht das nachvollziehen, was im Rahmen Ihrer Rentenreform von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden ist. Vielmehr ist die Reform in der Beamtenversorgung längst von CDU/CSU und FDP vollzogen worden. Es besteht daher nach Auffassung der FDP kein Anlass, erneut in die Beamtenversorgung einzugreifen. Es wäre sachgerecht gewesen, es bei der Versor-gungsrechtsreform der letzten Legislaturperiode zu belassen.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, die FDP will weder eine Besserstellung noch eine Schlechterstellung der Beamten. Entge-gen allgemeiner Meinung in der Öffentlichkeit gibt es aber im Versorgungsrecht längst keine Besserstellung der Be-amtenschaft mehr. Deswegen kann das, was Sie heute auf den Weg bringen, nur als ungerechtfertigte Schlechter-stellung bezeichnet werden.

Ich möchte zum Schluss noch einen Gedanken aus der aktuellen politischen Situation einbringen. Bei den Debatten um die innere Sicherheit wird allseits gesagt, dass wir einen leistungsfähigen, hoch moti-vierten und mit kompeten-ten Beamten ausgestatteten Sicherheitsapparat brauchen würden. Um diesen zu erhalten und zu bekommen, muss der Staat aber auch die Bedingungen für das Beamtenverhältnis attraktiv gestalten und attraktiv halten. Dazu passt das, was Sie jetzt zur Versorgungsreform vorschlagen, überhaupt nicht. Auch aus diesem Grund kann die FDP bei einer solchen Politik nicht mitmachen.

(Beifall bei der FDP)


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