Rede vom 12.02.2004
Konsequenzen aus Dresdner Bombenfund ziehenDer heute zu beratende Antrag der CDU/CSU befasst sich mit dem Bombenfund im Dresdner Hauptbahnhof an Pfingsten 2002. Es wird gefordert, die Sicherheit auf Bahnhöfen zu verbessern und insgesamt die Videoüberwachung gefährdeter öffentlicher Plätze auszuweiten.
Glücklicherweise wurde der Koffer mit Sprengstoff in Dresden noch rechtzeitig gefunden, bevor eine Katastrophe eingetreten ist.
Es stellt sich allerdings die Frage, ob mit einer besseren Videoüberwachung dieser Vorfall tatsächlich hätte verhindert werden können. Dies müsste erst einmal näher untersucht werden.
Unabhängig davon hat die FDP-Bundestagsfraktion zur Videoüberwachung öffentlicher Plätze stets nicht etwa eine grundsätzlich ablehnende Position vertreten, sondern schon immer eine differenzierte Meinung gehabt.
Bahnhöfe wie der Dresdener Hauptbahnhof gehören ohne Zweifel zu den besonders gefährdeten Objekten. Dies gilt sowohl in Bezug auf Anschläge als auch hinsichtlich sonstiger Kriminalität wie z.B. Taschendiebstähle.
Deshalb ist die Videoüberwachung solcher Bahnhöfe längst Alltagspraxis. Das Bundesdatenschutzgesetz regelt in ausreichender Weise Zulässigkeit und Modalitäten. Eine Gesetzesänderung ist nicht erforderlich.
Ebenso ist beispielsweise die Überwachung von U-Bahnhöfen längst eine Routinemaßnahme und trägt zur Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger und der objektiven Sicherheit bei.
Umgekehrt muss aber wesentlich sensibler, als dies im Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Ausdruck kommt, auch über die Grenzen von Videoüberwachungen in einem Rechtsstaat nachgedacht werden. Dies FDP hat daher stets eine flächendeckende Videoüberwachung abgelehnt. Ein übertriebener Einsatz dieser Technik ist für uns in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht vorstellbar.
Zudem stellen sich auch praktische Probleme. In einer Anhörung des Innenausschusses aus der letzten Legislaturperiode hat sich eindeutig gezeigt, dass als Ergebnis von Videoüberwachungen häufig nur die Verlagerung von Kriminalität auf andere Tatorte stattfindet. Gerade ein Modellversuch in Bayern, dessen CSU geführte Staatsregierung sehr auf die Ausdehnung der Videoüberwachung setzt, hat in Regensburg keine besonders guten praktischen Erfahrungen gebracht.
Deshalb ist es der richtige Weg, diejenigen öffentlichen Plätze, bei denen wegen einer besonderen Gefährdungslage oder wegen besonderen Häufung von Straftaten eine Videoüberwachung in Betracht kommt, sehr sorgfältig auszuwählen. Selbstverständlich sind hinsichtlich der Datenspeicherung und Datenverwertung die hohen Schutzstandards des deutschen Datenschutzrechtes zu beachten.
Insgesamt gilt aber: Die Videoüberwachung ist in manchen Fällen eine nützliche ergänzende polizeiliche Maßnahme. Noch besser als der Einsatz von Technik ist aber die persönliche Präsenz von Polizeibeamten an Gefährdungs- und Kriminalitätsschwerpunkten.