Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Rede vom 25.03.2004

Einsatz der Bundeswehr im Innern

Die FDP-Bundestagsfraktion hat am Dienstag einstimmig ihr Konzept zum Thema innere Sicherheit und Terrorismusabwehr im liberalen Rechtsstaat verabschiedet. Wir sind der festen Überzeugung, dass die innere Sicherheit im wesentlichen mit den schon bestehenden gesetzlichen Instrumentarien gewährleistet werden kann, wenn die Sicherheitsbehörden optimal personell, technisch und finanziell ausgestattet werden. Nur aufgrund einer Bestandsaufnahme der nach dem 11. September 2001 beschlossenen Anti-Terrorismus-Gesetze sollten wir über Gesetzesänderungen sprechen, wenn die Auswertung der Tatsachen ergibt, dass tatsächlich gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur Schließung von Sicherheitslücken bestehen sollte. Es ist legitim, dass gerade nach den Anschlägen von Madrid am 11. März 2004 auch alte Vorschläge noch einmal zur Diskussion gestellt werden. Häufig zeigt aber eine nähere Betrachtung, dass falsche Argumente durch ständige Wiederholung nicht besser werden.

Dies gilt für die Zentralisierungspläne des Bundesinnenministers und insbesondere für seinen Vorschlag, die Landeskriminalämter in das Bundeskriminalamt einzugliedern.

Die FDP lehnt dies genauso ab, wie den heute zum wiederholten Male von der CDU/CSU eingebrachten Vorschlag, die Bundeswehr verstärkt im Inneren einzusetzen.

Für uns als Liberale gilt, dass wir bei allen Maßnahmen zur inneren Sicherheit darauf Wert legen, bewährte rechtsstaatliche Grundstrukturen nicht außer Kraft zu setzen.

Zu diesen Grundsätzen gehört für uns die klare Trennung der Aufgaben von Polizei und Bundeswehr. Die Bundeswehr gewährleistet unsere äußere Sicherheit; dies schließt auch die Überwachung des Luftraums ein.

Sie ist für polizeiliche Aufgaben nicht ausgebildet und nicht ausgerüstet.

Moderne Polizeiarbeit erfordert eine hochspezialisierte Ausbildung. Man kann nicht die Arbeit von Fachhochschulabsolventen ohne weiteres durch den Einsatz von anderen Berufsgruppen oder etwa von Wehrpflichtigen ersetzen.

Aus diesem Grund befinden wir uns in Übereinstimmung mit der ganz überwiegenden Zahl der Praktiker aus Bundeswehr und Polizei, die ebenfalls an der von uns vertretenen klaren Trennung dieser beiden Institutionen festhalten wollen.

Dagegen spricht auch nicht das oft zu hörende Argument, wenn die Bundeswehr im Ausland polizeiliche Aufgaben übernehmen könne, müsse sie dies auch im Inland tun dürfen.

Soweit die Bundeswehr im Ausland polizeilich tätig wird, geschieht dies unter Kriegsrecht in Staaten, in denen keine funktionierende Polizei existiert. Diese Situation ist selbstverständlich überhaupt nicht auf die Lage in der Bundesrepublik Deutschland übertragbar, so dass dieses Argument nicht zutrifft.

Richtig ist allerdings, dass der Polizei möglich sein muss, die Bundeswehr im Einzelfall um Hilfe und Mitarbeit zu bitten. Dies ist sinnvoll und daher längst in der Verfassung geregelt. Nach Artikel 35 GG darf die Polizei im Wege der Amtshilfe auf die Mitwirkung der Bundeswehr zurückgreifen. Diese Regelung reicht unserer Meinung nach aus.

Im übrigen wird sich der Innenausschuss des Bundestages mit einem speziellen Aspekt des Themas am 26. April 2004 in einer Sachverständigenanhörung befassen. Sollte - wogegen allerdings gewichtige Argumente sprechen - die Zulässigkeit des Abschusses von Passagierflugzeugen in einem Luftsicherheitsgesetz geregelt werden, dann muss zugleich entschieden werden, ob für diesen speziellen Fall eine Klarstellung in Artikel 35 GG einzufügen ist. Dies wird nach der Einholung des Rates von Sachverständigen zu entscheiden sein.

Ein praktisches Problem muss ebenfalls noch angesprochen werden: Von der Polizei wird immer wieder vorgetragen, dass die Personalkapazitäten insofern nicht richtig eingesetzt werden, als hochausgebildete Polizeibeamte die Bewachung von Liegenschaften übernehmen müssen. Man sollte daher darüber nachdenken, ob nach dem Modell von Berlin und Hamburg hierfür speziell ausgebildetes Wachpersonal eingesetzt wird. Auch dieser Gesichtspunkt zwingt uns somit nicht dazu, einem vermehrten Einsatz der Bundeswehr im Inneren das Wort zu reden.

Vielmehr ergäbe sich, wenn man dem Antrag der Union zustimmen würde, schon eine Veränderung der Qualität unseres Staatswesens, wie sie mit einer ständigen Präsenz der Bundeswehr im Inneren an Stelle der Polizei optisch sichtbar würde.

Wir sind der Meinung, dass der terroristischen Bedrohung mit einer gut organisierten und optimal ausgestatteten Polizei und mit der Hilfe der Arbeit unserer Geheimdienste wirksam begegnet werden kann.

Daher wird die FDP den Antrag der CDU/CSU nicht unterstützen.


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