Rede vom 28.01.2005
BundeswahlgesetzDr. Max Stadler (FDP): Der Neueinteilung der Bundeswahlkreise waren lange und schwierige Verhandlungen der Berichterstatter aller vier Fraktionen vorausgegangen, die aber zu einem einvernehmlichen Ergebnis geführt haben. Dafür darf ich namens der FDP-Bundestagsfraktion vor allem der Kollegin Barbara Wittig von der SPD sehr herzlich danken, denn sie hat nicht nur schwierige Koordinierungsarbeit geleistet, sondern sie war auch offen für Anregungen und Wünsche aus der Opposition, die schließlich zu dem heutigen Kompromiss geführt haben.
Ebenso gilt mein Dank für die konstruktive Zusammenarbeit den Kollegen Dr. Wiefelspütz, Silke Stokar und Hartmut Koschyk.
In der Sache ging es um zwei widerstreitende Interessen. Der Innenausschuss musste bei seinem Beschlussvorschlag die Vorgabe beachten, dass kein Wahlkreis mehr als 25 Prozent größer oder kleiner als der Durchschnitt der Wahlkreise sein darf. Daher waren diverse Änderungen unumgänglich. Auf der anderen Seite gilt der Grundsatz der Kontinuität der Wahlkreise. Bei den Vorschlägen der Bundeswahlkreiskommission gab es Einzelfälle, in denen eine Umgruppierung von Gemeinden zu anderen Wahlkreisen vorgeschlagen wurde, die den dortigen politischen Realitäten nicht entspricht. Daher ist die FDP dafür eingetreten, dass die gewachsene Zuordnung von Gemeinden zu ihrem bisherigen Wahlkreis möglichst aufrechterhalten bleibt.
Aus dieser Spannungssituation heraus ergaben sich einige Entscheidungen, die erst nach längerer Diskussion einvernehmlich getroffen werden konnten. So war im Gesetzentwurf noch die Umgruppierung von vier Gemeinden aus dem Wahlkreis Passau in den Wahlkreis Deggendorf vorgesehen, obwohl diese Gemeinden eindeutig nach Passau hin orientiert sind. Alle politischen Kräfte der Region, also beider betroffener Wahlkreise, sowie die Bevölkerung wandten sich daher gegen den Vorschlag der Bundeswahlkreiskommission. Da im Wahlkreis Deggendorf die Bevölkerungsentwicklung stagniert, ist anzunehmen, dass die kritische 25-Prozent-Marke am Wahltag nicht überschritten sein wird. Es konnte daher am Ende Einvernehmen erzielt werden, dass die besagten vier Gemeinden Hofkirchen, Fürstenstein, Eging und Aicha v. W. im Wahlkreis Passau bleiben.
Auch für die Wahlkreise Starnberg und Weilheim waren Änderungen vorgeschlagen worden, die in das dortige gewachsene Gefüge nicht hineingepasst hätten. Am Ende war es zwar unvermeidlich, dass die Gemeinde Krailling von Starnberg weggenommen und dem Wahlkreis München-Land zugeordnet wurde. Damit sind aber die zahlenmäßigen Vorgaben erfüllbar, sodass weitere Änderungen in den Wahlkreisen Starnberg und Weilheim nicht notwendig waren. Es ist erfreulich, dass sich auch diese Anregung der FDP im Innenausschuss durchsetzen ließ.
Dagegen war die rot-grüne Ausschussmehrheit leider nicht bereit, dem verständlichen Wunsch der Bürger der Stadt Krefeld zu entsprechen, dort wieder einen einheitlichen Bundestagswahlkreis einzurichten. Der entsprechende Änderungsantrag der FDP wurde im Ausschuss bedauerlicherweise – wie auch schon vor vier Jahren – abgelehnt. Mein Kollege Otto Fricke hat sich besonders für den einheitlichen Wahlkreis Krefeld engagiert.
Von diesem Einzelpunkt abgesehen ist jedoch eine Lösung gefunden worden, die unsere Erwartungen erfüllt, sodass die FDP dem Gesetz in der jetzigen Fassung zustimmt.