Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Rede vom 09.03.2007

Gesetz über Einmalzahlungen

Max Stadler (FDP): Es ist ein alter, leider nicht immer durchgängig eingehaltener Grundsatz, dass die Ergebnisse der Tarifverhandlungen auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Im Tarifvertrag vom 9. Februar 2005 ist für die Tarifbeschäftigten des Bundes jeweils eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro für die Jahre 2005, 2006 und 2007 vereinbart worden. Es hat viel zu lange gedauert, bis diese Einmalzahlungen auf den Beamtenbereich des Bundes übertragen worden sind. Mit dem heute zu beratenden Gesetzentwurf kommt die Bundesregierung diesem Anliegen nun endlich, allerdings mit großer Verspätung, nach. Die FDP stimmt dem Gesetzentwurf daher zu.

Für uns ist allerdings unverständlich, warum sich CDU/CSU und SPD weigern, diese Einmalzahlung auf die Versorgungsempfänger des Bundes zu erstrecken. Dazu muss man wissen, dass das Versorgungsniveau derzeit dem des Jahres 2002 entspricht. Da zu Recht bei solchen Fragen der Vergleich mit dem Rentenbereich herangezogen wird, ist festzustellen, dass es im Jahre 2003 eine Rentenerhöhung gegeben hat.

Bundesländer wie beispielsweise Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben daher für ihre Versorgungsempfänger Regelungen für eine Einmalzahlung getroffen. Dies entspricht dem Prinzip, die Versorgungsempfänger in angemessener Weise an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und den Besoldungserhöhungen für die aktiven Bediensteten teilhaben zu lassen. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren das Gegenteil gemacht und den Versorgungsempfängern immer wieder Sparmaßnahmen zugemutet.

Im Innenausschuss hat die FDP daher einen Änderungsantrag zugunsten einer Einmalzahlung für Versorgungsempfänger gestellt. Dieser wurde jedoch mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD abgelehnt. Als Gegenargument wurde ausschließlich auf den finanziellen Aufwand einer Einmalzahlung hingewiesen.

Die FDP möchte daher der Koalition eine Brücke bauen. Wir haben in unserem Änderungsantrag, der in zweiter Lesung im Plenum wieder zur Abstimmung gestellt worden ist, mit Rücksicht auf die Haushaltslage des Bundes nur vorgesehen, dass die Einmalzahlung ausschließlich das Jahr 2007 betreffen soll und nicht in voller Höhe, sondern anteilig je nach dem Prozentsatz gezahlt wird, der dem Pensionsanspruch des jeweiligen Versorgungsempfängers entspricht.

Wenn die Bundesregierung und die Große Koalition sich einem solch maßvollen Antrag verschließen, zeigt dies leider mit Deutlichkeit, dass ihnen die Interessen derjenigen Staatsdiener, die in ihrer aktiven Zeit einen maßgeblichen Beitrag für das Funktionieren des Staatswesens geleistet haben, gleichgültig sind.

Für eine lediglich auf das Jahr 2007 bezogene Einmalzahlung spricht nämlich ein entscheidendes Argument: Erfreulicherweise wird es im Sommer 2007 aller Voraussicht nach eine – wenn auch relativ geringfügige – Rentenerhöhung geben. Im Hinblick darauf ist nicht einzusehen, warum sich CDU/CSU und SPD dem Antrag der FDP nicht anschließen wollen. Denn wenn die Renten erhöht werden, muss im Gleichklang dazu auch die Beamtenversorgung angepasst werden.

Unabhängig davon will die FDP-Fraktion mit ihrer Zustimmung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung den Weg dafür freimachen, dass die Einmalzahlungen für die aktiven Beamten des Bundes endlich auf den Weg gebracht werden.


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