Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Rede vom 26.06.2008

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes

Anrede,

Der Gesetzgeber tut sich bekanntlich schwer, wenn er in eigener Sache zu entscheiden hat. Erst vor wenigen Wochen hat der Deutsche Bundestag über die Erhöhung der Abgeordnetendiäten beraten. Die massive Kritik der parlamentarischen Opposition sowie der Öffentlichkeit hat die Koalitionsfraktionen schließlich dazu bewogen, von ihren Ursprungsplänen Abstand zu nehmen. Immer dann, wenn sich die Abgeordneten mit ihren eigenen Rechtsverhältnissen befassen, steht automatisch der Vorwurf der Selbstbedienung im Raum. Dieser Umstand ist jedoch zentraler Bestandteil des Systems. Aus diesem Grund wirbt die FDP-Bundestagsfraktion seit Jahren für einen Systemwechsel bei der Entschädigung von Politkern. In der Regel befassen wir uns im Deutschen Bundestag mit einer Erhöhung oder einer Anpassung der Versorgungsleistungen für Abgeordnete. Es ist daher grundsätzlich anzuerkennen, dass die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes Regelungen vorschlägt, die im Ergebnis zu Kürzungen bei der Ministerversorgung führen. Der Gesetzentwurf bemüht sich, die Einschnitte und Änderungen, die Arbeiter, Angestellte und Beamte in jüngster Zeit bei der Altersversorgung erfahren haben, auch für Bundesminister nachzuvollziehen. Dazu gehört bspw. die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre, die Heraufsetzung der Mindestamtszeit für den Bezug von Ruhegehalt auf 4 Jahre sowie die Kürzung der maximalen Dauer des Bezuges von Übergangsgeld auf 2 Jahre. Soweit so gut. Ein näherer Blick auf den Gesetzentwurf zeigt jedoch, dass der Gesetzeszweck durch zahlreiche Ausnahmetatbestände in vielen Fällen vereitelt wird. So bleiben die Mitglieder der derzeitigen Bundesregierung von den Kürzungen in dem Gesetzentwurf weitgehend verschont. Von der Neuregelung werden alle Minister ausgenommen, die bereits vor dem Regierungswechsel im November 2005 im Amt waren. Darüber hinaus werden ehemalige Mitglieder einer Landesregierung so behandelt, als wären sie die gesamte Zeit Mitglied der Bundesregierung gewesen. Damit ist auch an die Bundesminister de Maiziere, Schavan und von der Leyen gedacht. Ich will keineswegs bestreiten, dass Regelungen zum Vertrauensschutz notwendig und rechtlich geboten sein können. Wenn der Bundesregierung aber daran gelegen ist, die Einschnitte, die den Bürgerinnen und Bürgern in den letzten Jahren zugemutet wurden, auf sich selbst zu übertragen, hätte ich mir durchaus mutigere Schritte vorstellen können. Auch bei der Regelung über die Frühpensionierung gelingt die Gleichstellung an Beamte nicht. Während Bundesbeamte erst ab dem 63. Lebensjahr die Möglichkeit der Frühpensionierung haben, soll dies für Mitglieder der Bundesregierung bereits ab dem 60. Lebensjahr gelten.

Im Zentrum der Diskussion der vergangenen Monate stand die sog. „Ehrenpension“ für die Mitglieder der letzten frei gewählten DDR-Regierung de Maiziere. Das Ruhegehalt ist gedacht als Anerkennung für den Einsatz der Regierung de Maiziere beim demokratischen Neuanfang nach der Wende 1989. Mit der Bundesregierung ist die FDP-Bundestagsfraktion der Auffassung, dass die Arbeit der letzten DDR-Regierung zu würdigen ist und ihr Beitrag für die parlamentarische Demokratie dauerhaft Bestand haben wird. Dennoch ist es den Bürgerinnen und Bürgern nur schwer vermittelbar, wenn der ehemalige Ministerpräsident und seine Minister aufgrund einer Amtszeit von nur wenigen Monaten nach dem 55. Lebensjahr Anspruch auf eine Pension in Höhe von rund 800 € bzw. 650 € haben. In welchem Verhältnis steht dies zu der Rente, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusteht, nachdem sie mehrere Jahrzehnte in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlt haben? Hier liegt es allein in der Verantwortung der Bundesregierung, den Bürgerinnen und Bürgern diese Regelung zu vermitteln. Ein gutes Gefühl scheint die Bundesregierung bei dieser Regelung wohl auch nicht gehabt zu haben. Schließlich haben die Koalitionsfraktionen kurz vor der Abstimmung noch einen Änderungsantrag präsentiert, mit dem der Ruhegehaltssatz von ursprünglich 7 % auf 5 % der Bezüge herabgesenkt wird.

So begrüßenswert der Ansatz des Gesetzentwurfes insgesamt auch ist, so bedauerlich ist, dass die Bundesregierung nicht den Mut zu einer grundlegenden Reform des Bundesministergesetzes gefunden hat. 11 Jahre nach der letzten Änderung des Gesetzes wäre die Zeit dafür reif gewesen. Gerade bei den Anrechnungsvorschriften von Versorgungsbezügen gibt es, gerade auch aus jüngster Zeit, Fälle, die einer intensiveren Diskussion bedurft hätten. Nicht in allen Fällen kann eine Doppelversorgung tatsächlich vermieden werden. So hat z. B. das Verwaltungsgericht Kassel in einer Entscheidung von April diesen Jahres darauf hingewiesen, dass das geltende Recht keine Vorschriften für die Anrechnung von Ruhegehältern kennt, wenn jemand erst in der Kommune und dann im Bundestag tätig gewesen ist. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn die Bundesregierung auch solche Fälle bei der Ausgestaltung ihres Entwurfs im Blick gehabt hätte.

Trotz einiger positiver Ansätze bei der Reform der Ministerversorgung wird sich die FDP-Bundestagsfraktion bei der Abstimmung enthalten.


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