Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Pressemitteilungen

03. 09. 2009

STADLER: Verbot von Nachwahlbefragungen wäre übertrieben

BERLIN. Zu den Forderungen von Justizministerin Brigitte Zypries, zukünftig die Nachwahlbefragungen zu überprüfen, und zu den Forderungen des baden-württembergischen CDU Generalsekretärs Thomas Strobel, die verfrühte Veröffentlichung von Wahlergebnissen härter zu bestrafen, erklärt der Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion Max STADLER:

Das vorzeitige Veröffentlichen von Wahlergebnissen ist verantwortungslos und demokratiegefährdend und muss - vor allem mit Blick auf die Bundestagswahl - bestraft werden. Dass es jetzt innerhalb kurzer Zeit bereits zweimal zur vorzeitigen Veröffentlichung von Wahlergebnissen gekommen ist, ist mehr als bedauerlich, aber kein Grund ohne Augenmaß Gesetzesverschärfungen zu fordern. Völlig übertrieben wäre es, die Nachwahlbefragung von Meinungsforschungsinstituten gänzlich zu verbieten, denn das hieße das Kind mit dem Bade ausschütten.

Die Vorabveröffentlichungen sind bereits nach geltenden Gesetzen strafbar und mit der Höchststrafe von 50.000 Euro auch hart genug. Es gilt auch hier die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Wenn derjenige, der die Ergebnisse der Wahl in Sachsen bereits vorab bekanntgab, nach geltendem Recht angemessen bestraft wird, dann wird das eine abschreckende Signalwirkung für die Bundestagswahl haben. Das Urteil wird darüber hinaus endlich auch jedem klar machen, dass Twitter keine private Kommunikationsplattform, sondern ein Mittel der Massenkommunikation ist.

Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
891-Stadler-Nachwahlbefragung.pdf (2009-09-03, 121.54 KB)


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