Dr. Max Stadler

zurück | | Sitemap | Seite weiterempfehlen | Druckversion | 
Donnerstag, 3. Januar 2013

Pressemitteilungen

23. 07. 2009

STADLER: Die Rechtsauffassung der Opposition im Untersuchungsausschuss hat sich durchgesetzt

BERLIN. Zum heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur Organklage der FDP, Grünen und Linken gegen die rechtswidrigen Beschränkungen der Bundesregierung bei Zeugenaussagen und Aktenschwärzungen im 1. Untersuchungsausschuss der 16. Wahlperiode, erklärt der Obmann der FDP im Untersuchungsausschuss Max STADLER:

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss heute unsere Rechtsauffassung überwiegend bestätigt und unserer Organklage stattgegeben. Die stark eingeschränkten Aussagegenehmigungen für Zeugen und die Behinderungen beim Zugang zu Akten, so wie deren Einschwärzung sind grundgesetzwidrig.

Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine klare Stärkung der Kontrollrechte des Parlaments. Die Entscheidung wird für künftige Untersuchungsausschüsse von großer Bedeutung sein.

Die Auswirkungen dieses Beschlusses sind in ihrer ganzen Tragweite noch nicht abzusehen, aber bereits jetzt kann man sagen, dass sich das Verhältnis der Bundesregierung zum Recht des Deutschen Bundestages auf Information und Kontrolle ändern muss und ändern wird. Die Auskunftspflicht der Regierung wird erweitert werden müssen.

Die FDP-Fraktion wird jetzt prüfen, ob sich aus diesem Beschluss ergibt, dass der laufende Untersuchungsausschuss noch einmal zu einer Beweisaufnahme zusammentritt.

Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
776-Stadler-Bundesverfassungsgericht.pdf (2009-07-23, 120.55 KB)


zur Übersicht


 zurück | Startseite | Seite weiterempfehlen | Druckversion | zum Seitenanfang