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01. 03. 2008
Die FDP wird eine gesetzliche Neuregelung zur Online-Durchsuchung keinesfalls im Hauruckverfahren im Bundestag passieren lassen. Trotz der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung sind noch viele Fragen grundsätzlich zu erörtern. Einerseits wirft die technische Umsetzung viele Unklarheiten auf. Anderseits besteht in juristischer Hinsicht Klärungsbedarf, wie beispielsweise auch zukünftig Berufsgeheimnisse von Anwälten oder Ärzten geschützt werden. Diese Fragen müssen vorab in einer Sachverständigenanhörung im Innenausschuss erörtert werden.
STADLER: Kein Schnellschuss des Gesetzgebers nach Urteil zu Online-Durchsuchungen
BERLIN. Zur aktuellen Debatte über Online-Durchsuchungen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Max STADLER:Die FDP wird eine gesetzliche Neuregelung zur Online-Durchsuchung keinesfalls im Hauruckverfahren im Bundestag passieren lassen. Trotz der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung sind noch viele Fragen grundsätzlich zu erörtern. Einerseits wirft die technische Umsetzung viele Unklarheiten auf. Anderseits besteht in juristischer Hinsicht Klärungsbedarf, wie beispielsweise auch zukünftig Berufsgeheimnisse von Anwälten oder Ärzten geschützt werden. Diese Fragen müssen vorab in einer Sachverständigenanhörung im Innenausschuss erörtert werden.
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